Amnesty International, Digitale Gesellschaft und Stiftung für Konsumentenschutz

Überwachungsmassnahmen müssen auch unter Notrecht verhältnismässig sein

Überwachungsmassnahmen müssen auch unter Notrecht verhältnismässig sein

Überwachungsmassnahmen und digitale Hilfsmittel können bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern jedoch, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Denn dieser rechtsstaatliche Grundsatz gilt auch in Krisenzeiten.

Video von SRF Virus «Bytes/Pieces»

Ohne GPS geortet – was Handy-Provider über uns speichern

Ohne GPS geortet – was Handy-Provider über uns speichern

In der Schweiz sind sämtliche Provider verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachung ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Ein Video von Lena Oppong und SRF Data beleuchtet die aktuelle Situation.

Dossier

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

In der Schweiz müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen, z.B. wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für… mehr

Unbedingt NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Digitale Schurkenstaat-Gefahr

Das Bild zeigt, wie mit einer Kreissäge das Wort „DATENSCHUTZ“ zwischen „DATEN“ und „SCHUTZ“ durchtrennt wird.

Ein Artikel der «Republik» erläutert, wie man in persönlichen Gesprächen die von der «Selbstbestimmungsinitiative» ausgehende Gefahr für die Menschenrechte erklären kann. Diese Gefahr ist gerade auch im Bereich der digitalen Freiheitsrechte besonders akut.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Die „Selbstbestimmungsinitiative“ zielt auf Selbstbeschneidung betreffend der Menschenrechte

Dringender Spendenaufruf für die Menschenrechte

Dringender Spendenaufruf für die Menschenrechte

Am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Debatte über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP begonnen. breite Allianz von 100 Organisationen der Zivilgesellschaft —auch die Digitale Gesellschaft ist dabei beteiligt— ist über diese Initiative entsetzt, weil wir den Schutz unserer Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verlieren würden.