Flugpassagierdatengesetz

Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

In Zukunft sollen die Daten aller Flugpassagiere in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht auf Vorrat während fünf Jahren gespeichert werden. Das neue Flugpassagierdatengesetz höhlt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz aus. Der angebliche «Paradigmenwechsel» kann nicht mit der behaupteten «Erhöhung der Sicherheit für die ganze Gesellschaft» begründet werden. Die Digitale Gesellschaft wehrt sich ausdrücklich gegen die geplante neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung mit dem Flugpassagierdatengesetz (FPG).

Update Mai 2021

Newsletter zu Beschwerde, Contact Tracing, Vorratsdaten, Gesichtserkennung, Stammtisch

Newsletter zu Beschwerde, Contact Tracing, Vorratsdaten, Gesichtserkennung, Stammtisch

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Maiausgabe sind: Presserat heisst unsere Beschwerde gut, drohendes Datenschutzdebakel beim Contact Tracing, gegen eine zentrale Auswertung von Vorratsdaten, automatisierte Gesichtserkennung auf dem Vormarsch, Netzpolitik-Stammtisch zu Contact Tracing und Impfausweis

Verdeckte Zwangsmassnahmen

Richterliche Absegnung reicht nicht

Richterliche Absegnung reicht nicht

Der gerichtliche ­Genehmigungsvorbehalt von verdeckten Zwangsmassnahmen ist vom Gesetzgeber gut gemeint, aber wirkungslos. Das zeigen Erhebungen über die Genehmigungspraxis. Ein gerichtlicher Erkenntnisprozess wäre nur in einem kontra­diktorischen Verfahren möglich. Für die ­Vertretung der von einer Zwangsmassnahme Betroffenen wäre das Institut eines Grundrechtsanwalts sinnvoll.

Wie ist die Rechtslage?

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Dieser Beitrag aktualisiert einen früheren Artikel und dient als Handreichung für Verantwortliche, die sich mit der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) befassen. Der Beitrag thematisiert hierbei sowohl die Pflichten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung, als auch, wann die Speicherung von Daten von BenutzerInnen rechtswidrig ist.

Amnesty International, Digitale Gesellschaft und Stiftung für Konsumentenschutz

Überwachungsmassnahmen müssen auch unter Notrecht verhältnismässig sein

Überwachungsmassnahmen müssen auch unter Notrecht verhältnismässig sein

Überwachungsmassnahmen und digitale Hilfsmittel können bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern jedoch, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Denn dieser rechtsstaatliche Grundsatz gilt auch in Krisenzeiten.

Video von SRF Virus «Bytes/Pieces»

Ohne GPS geortet – was Handy-Provider über uns speichern

Ohne GPS geortet – was Handy-Provider über uns speichern

In der Schweiz sind sämtliche Provider verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachung ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Ein Video von Lena Oppong und SRF Data beleuchtet die aktuelle Situation.

Dossier

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

In der Schweiz müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen, z.B. wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für… mehr