IMSI-Catcher: Unbefriedigende Auskunft der Kantonspolizei Zürich

Brief: Antwort der Kantonspolizei Zürich auf Auskunftsbegehren «IMSI-Catcher»

Mit dem reviderten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll in der Schweiz unter anderem eine Rechtsgrundlage für die Überwachung mittels IMSI-Catcher geschaffen werden. IMSI-Catcher werden allerdings auch ohne diese Rechtsgrundlage bereits eingesetzt, beispielsweise im Kanton Zürich wie die «Schweiz am Sonntag» aufgedeckt hatte.

Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb am 20. Januar 2014 mit einem Auskunftsbegehren an die Kantonspolizei Zürich und stellte mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip zahlreiche Fragen zu den IMSI-Catchern im Kanton Zürich. Wir fragten unter anderem nach der heutigen Rechtsgrundlage für Beschaffung und Einsatz, nach dem Hersteller und den Kosten, nach der Art der geplanten Einsätze und nach der Aufbewahrungsdauer der gesammelten Daten. Ausserdem forderten wir Zugang zu den Verträgen der Beschaffung sowie zu Handbüchern und vergleichbaren Dokumenten.

Als Ergebnis unseres Auskunftsbegehrens haben wir heute eine Antwort von der Chefin der Kriminalpolizei erhalten, die allerdings die meisten unserer Fragen unbeantwortet lässt. Die unbefriedigende Antwort beschreibt im Wesentlichen in verschiedenen Allgemeinplätzen, dass die Kantonspolizei Zürich davon ausgeht, rechtskonform zu handeln, was in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit darstellt. Wir bleiben dran und werden erneut Transparenz fordern!