Update Oktober 2017

Newsletter zu Referendum, Ratgeber, Bundeshaus & E-Voting

«Update» Newsletter der Digitalen Gesellschaft

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.

Die Themen der Okoberausgabe sind:

Jetzt das Referendum gegen Netzsperren unterschreiben

Mit dem neuen Geldspielgesetz sollen zum ersten mal in der Schweiz Netzsperren in einem Gesetz eingeführt werden: Das Geldspielgesetz verpflichtet Internet-Zugangsprovider eine Zensurinfrastruktur aufzubauen, damit Zugriffe auf bestimmte Webseiten blockiert werden können. Die Provider müssten die gleichen Methoden gegen ihre Kunden einsetzen, wie sie sonst Cyberkriminelle für sogenannte Phishing-Attacken verwenden.

Eingriffe in die grundlegende Kommunikationsinfrastruktur sind das falsche Mittel, komplexe gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Probleme lösen zu wollen. Die Aufgabe der Kommunikationsinfrastruktur besteht darin, zuverlässig, nicht-diskriminierend und kostengünstig Daten zu transportieren. Eine Regulierung des Glücksspiels muss möglich sein, ohne diese kritische Infrastruktur durch Netzsperren grundlegend zu beeinträchtigen.

Bitte jetzt das Referendum gleich «online» unterschreiben und den Link an Freunde und Bekannte weiterleiten! Vielen Dank!

Ratgeber für mehr Sicherheit und Privatsphäre im Internet

Diesen Herbst haben wir zusammen mit der WOZ einen Digital-Ratgeber (PDF) herausgebracht. Dieser beschäftigt sich mit dem Thema Datenschutz und bietet weitere Anregungen, wie die Privatsphäre im Internet geschützt werden kann. (Der Ratgeber kann auch auf Papier bestellt werden.)

Digitale Gesellschaft dreimal im Bundeshaus

Vom 9. bis 12. November findet die diesjährige Jugendsession statt. Die Digitale Gesellschaft ist offizieller Partner und unterstützt die Jugendlichen beim Thema Netzneutralität.

In der gleichen Woche finden in den Nationalratskommissionen Anhörungen zum Fernmeldegesetz (Netzneutralität, Netzsperren, Netzzugang) und zum Datenschutzgesetz statt. Wir sind an beide Anhörungen eingeladen – und bereiten aktuell einen Gesetzesentwurf zur Netzneutralität sowie Verbesserungsvorschläge zur besseren Durchsetzbarkeit des Datenschutzgesetzes vor.

E-Voting auf Biegen und Brechen

FDP-Nationalrat Marcel Dobler fordert medienwirksam in einer Motion, dass eine Million Franken ausgeschrieben werden soll, um die E-Voting-Systeme der Schweiz zu «hacken». Würde dies niemandem gelingen, wäre seiner Meinung nach der Beweis erbracht, dass die Systeme sicher seien. Dabei geht vergessen, dass IT Sicherheit ein Prozess und kein Zustand ist.

Demokratische Entscheidungen haben zudem eine sehr hohe Akzeptanz, weil sich grosse Teile der Bevölkerung an der Entscheidung beteiligen können und das Entscheidungsverfahren nachvollziehbar ist. Nur so werden kontroverse und sehr knappe Entscheidungen auch von den VerliererInnen akzeptiert. Vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme (so sie denn erfolgreich aus den Konzepten entwickelt werden können) bedingen jedoch umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen. Die Verifikation setzt insbesondere weitreichendes Fachwissen – speziell auch bei den abstimmenden Personen – voraus.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2009 die weitere Verwendung von Wahlcomputern verboten, da «der Wähler ohne nähere computertechnische Kenntnisse selbst nachvollziehen können muss, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst worden ist».

Nun sind aber die Abläufe beim E-Voting nochmals deutlich komplexer als die Verwendung von Wahlcomputern. IT Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Wahl schliessen sich daher bereits in der Theorie aus.

 

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)