Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht

Bild: Bundesgericht in Lausanne

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Mit einem mutlosen Entscheid sprach dieses den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern das Recht auf Beschwerde ab. Die Digitale Gesellschaft geht deshalb vor Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht muss entscheiden, ob überwachte Personen einen rechtsstaatlichen Anspruch haben, sich gegen Massenüberwachung zu wehren.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) überwacht der Geheimdienst die internationalen Glasfaserkabel: Mit der Kabelaufklärung wird der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und nach Suchbegriffen durchforstet.

Gegen diese anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung hatte die Digitale Gesellschaft am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Gericht verweigerte mit seinem Urteil vom 4. Juni 2019 den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern das Recht auf Beschwerde. Es begründete seinen mutlosen Entscheid damit, dass mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht die Möglichkeit bestehe, die Verletzung von Grundrechten durch den Geheimdienst zu rügen und damit eine «rechtmässige» Überwachung gerichtlich durchzusetzen.

Visualisierung Kabelaufklärung

Dieser Darstellung widersprechen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern. Die überwachten Personen verfügen gerade nicht über ein Auskunftsrecht, das bereits die Massenüberwachung umfasst. Ein – beschränktes – Auskunftsrecht besteht lediglich für Daten, die nachträglich in einem geheimdienstlichen Informationssystem abgespeichert werden. Eine solche Speicherung beim Geheimdienst erfolgt erst, nachdem die gescannten Datenströme zu einem Treffer geführt haben und ein solcher Treffer einer Person zugeordnet wurde.

Die Kabelaufklärung betrifft alle Menschen in der Schweiz und viele Menschen in aller Welt. Mit seinem Urteil nimmt das Bundesverwaltungsgericht den überwachten Personen den rechtsstaatlichen Anspruch, sich gegen Massenüberwachung wehren zu dürfen. Die Digitale Gesellschaft zieht daher das Urteil an das Bundesgericht weiter.

Das Verfahren ist Teil der strategischen Klagen der Digitalen Gesellschaft für Freiheitsrechte in einer digitalen Welt. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ist bereits die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz hängig.

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Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern auf Seiten der Digitalen Gesellschaft sind Serena Tinari (Recherchejournalistin und Präsidentin von investigativ.ch), Noëmi Landolt (Journalistin und Buchautorin «Mission Mittelmeer»), Marcel Bosonnet (Rechtsanwalt von Edward Snowden), Andre Meister (netzpolitik.org), Heiner Busch (Solidarité sans frontières) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger (Digitale Gesellschaft).