
Die Digitale Gesellschaft erkämpft den Einblick in die widerrechtliche biometrische Gesichtserkennung beim Geheimdienst. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und verlangt, dass der Geheimdienst den grössten Teil der Rechtsgrundlagenanalyse veröffentlichen muss. Das Gerichtsurteil beinhaltet gleichzeitig stossende Auslegungen bezüglich Öffentlichkeitsprinzip: Viel zu vieles darüber, wie die Gesellschaft legal und illegal überwacht wird, soll geheim bleiben dürfen.
Biometrische Gesichtserkennung ist ein schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Sie ist eine äusserst invasive Überwachungsmethode, schränkt die Rechte der Menschen massiv ein und stösst in der Bevölkerung zurecht auf grossen Widerstand. Deshalb besteht in der Regel auch keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz. Gesichtserkennung gehört nicht zu einer freien, demokratischen Gesellschaft – insbesondere dann nicht, wenn sie geheim gehalten wird.
Geheimdienst setzt Gesichtserkennung vermutlich widerrechtlich ein
Trotzdem konnte der Geheimdienst nicht die Finger davon lassen. 2021 kam durch den Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde ans Licht: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) setzt biometrische Gesichtserkennung ein. Die Digitale Gesellschaft verlangte daraufhin die Veröffentlichung der Rechtsgrundlagenanalyse und des Datenbearbeitungsreglements gemäss Öffentlichkeitsprinzip. Der NDB verweigerte die Einsicht, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) gab der Digitalen Gesellschaft jedoch recht. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht und heisst das Anliegen um Veröffentlichung teilweise gut. Der Geheimdienst muss den Grossteil der Rechtsgrundlagenanalyse zur Gesichtserkennung veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht äussert zudem in deutlichen Worten, es erscheine ihm «(…) fraglich, ob für den Einsatz der Software zur Gesichtserkennung eine gesetzliche Grundlage besteht und diese in hinreichendem Mass Schutz vor einer missbräuchlichen Datenbearbeitung bietet» (Bundesverwaltungsgerichtsurteil A-4286/2022 vom 20. April 2026, Seite 23).
Stossende Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips
Das Urteil kommt gleichzeitig zu fragwürdigen Schlüssen bezüglich Öffentlichkeitsprinzip. So soll das Datenbearbeitungsreglement zur Gesichtserkennung unter Verschluss bleiben. Insbesondere empörend ist, dass das Urteil goutiert, dass selbst widerrechtliche Werkzeuge und Datensammlungen des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip per se ausgenommen bleiben. In einem Rechtsstaat muss sich auch der Geheimdienst an das Prinzip halten, dass jedes staatliche Handeln der nötigen Gesetzesgrundlagen bedarf. In Zukunft wäre es für Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft nicht mehr möglich, widerrechtlich gesammelte und bearbeitete Daten zu erkennen – eine unhaltbare Einschränkung der demokratische Kontrolle des Geheimdienstes.
Die Digitale Gesellschaft wie auch der NDB erhalten nun 30 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Die Digitale Gesellschaft lässt sich diese Option derzeit offen.
Weiterführende Informationen:
- Urteil A-4286/2022 vom 20. April 2026
- Unterlagen zum bisherigen Verfahren
- Mehr Infos zur Gesichtserkennung: https://www.gesichtserkennung-stoppen.ch/