Der Markt für Smart Glasses wächst auf Kosten unserer Grundrechte. Die unscheinbaren Brillen mit Kamera und Mikrofon zerstören unsere Privatsphäre und sind als Technologie bislang nicht reguliert. In einer freiheitlichen Demokratie kollidiert diese Technologie direkt mit unseren Menschenrechten und löst einen gefährlichen «Chilling Effect» aus: Menschen passen ihr Verhalten aus Angst vor ständiger Überwachung an. Wir fordern deshalb ein grundsätzliches Verbot von Smart Glasses, mit streng definierten Ausnahmen, beispielsweise für Assistenzsysteme von sehbehinderten Menschen.
Ein juristischer Dammbruch: Wie die Technik unsere Gesetze aushebelt
Wenn man den Einsatz dieser Technologie juristisch seziert, offenbart sich ein fataler Dammbruch. Während Jurist:innen in der Theorie feinsäuberlich zwischen verschiedenen Rechtsgebieten unterscheiden, verschmilzt die Hardware der Smart Glasses sie in der Realität zu einer einzigen, lückenlosen Überwachungskette.
Der erste Eingriff geschieht zivilrechtlich genau in dem Moment, in dem das Objektiv auf eine Person gerichtet wird. Wer ein Smartphone zückt, signalisiert eine erkennbare Handlung. Smart Glasses hingegen filmen heimlich, freihändig und aus der Ich-Perspektive. Sie sind de facto als Alltagsgegenstände getarnte Spionagegeräte. Doch genau hier offenbart sich eine fatale Lücke im Schweizer Recht: Während das heimliche Filmen (nach Art. 179quater StGB) zwar strafbar ist, bleiben Kauf und Besitz von Spionagekameras völlig legal. Diese reine Fokussierung auf das Fehlverhalten der Nutzer:innen mag bei einer versteckten Weckerkamera funktionieren, versagt bei Smart Glasses aber komplett: Die unsichtbare und permanente Aufzeichnungsbereitschaft dieser Brillen entzieht sich im Alltag jeder Kontrolle. Da sich Räume mit Schutzbedürfnis ohnehin kaum trennscharf abgrenzen lassen – die Gefährdung wandert nahtlos vom SBB-Bahnhof über das Festival bis in das private Wohnzimmer von Freund:innen –, greift jeder Versuch einer lediglich nutzungsbasierten oder räumlichen Regulierung ins Leere. Die Betroffenen haben keine Chance mehr, ihr Recht am eigenen Bild und den unmissverständlichen Grundsatz «Erst fragen, dann aufnehmen» durch eigenes Ausweichen aktiv zu schützen. Um diese gefährliche Gesetzeslücke zu schliessen, führt an einem strikten Hardware-Verbot für Smart Glasses kein Weg vorbei.
Sobald das Bild im Kasten ist, lenken die Konzerne die Debatte bewusst weg vom starken zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz und flüchten sich in das äusserst liberale Schweizer Datenschutzgesetz. Innerhalb dieses zahnlosen Schutzschilds nutzen die Tech-Konzerne ein bequemes juristisches Schlupfloch: Sie deklarieren die Nutzung der Brillen als reine Privatsache. Doch diese Ausrede platzt in der Realität: Diese Brillen sind nicht als harmlose Kameras für das lokale Familienalbum konzipiert, sondern als vollautomatische Datenstaubsauger, die tief in die Ökosysteme der Tech-Giganten integriert sind. Spätestens wenn die Konzerne die anfallenden Umgebungsdaten in der Cloud zweckentfremden und systematisch für eigenes KI-Training abzweigen, verlässt die Verarbeitung den rein privaten Bereich und die sogenannte «Haushaltsausnahme» greift nicht mehr. Um diesen Dammbruch rechtlich zu legitimieren, versuchen internationale Wirtschaftskanzleien auf europäischer Ebene bereits aktiv, das Gesetz einfach umzudeuten: Die dauerhafte Erfassung des öffentlichen Raums soll plötzlich als «zeitgemässe private Nutzung» akzeptiert werden. Das Gesetz wird so ausgehebelt, und die privaten Nutzer:innen tappen in eine rechtliche Falle der Mitverantwortung.
Die Spitze des Eisbergs bildet schliesslich die fehlende KI-Regulierung. Die unkontrolliert gesammelten Bilder dienen als Rohstoff für Algorithmen, die daraus neue, hochsensible Informationen generieren. Unser jahrelanger Kampf gegen staatliche Videoüberwachung wird so durch die Hintertür direkt in den privaten Bereich skaliert und unterläuft sämtliche rechtsstaatlichen Hürden.
Die Illusion des Schutzes in der Praxis
Wer nun glaubt, die Hersteller hätten ausreichende Schutzmechanismen für Aussenstehende eingebaut, erliegt einer gefährlichen Illusion. Ein winziges, blinkendes LED-Licht am Brillengestell soll Dritte vor ungewollten Aufnahmen warnen. Das ist als Sicherheitsmassnahme geradezu zynisch und völlig unzureichend. Spätestens seit dem wegweisenden Bundesgerichtsurteil zu Google Street View von 2012 wissen wir: Bei systematischen, digitalen und hochauflösenden Aufnahmen existiert das Prinzip des unbedeutenden «Beiwerks» faktisch nicht mehr. Ein Lämpchen ersetzt keine Einwilligung.
Die Entwicklung der Konzerne geht ohnehin längst in Richtung lückenloser Erfassung. Zwar «lauschen» smarte Brillen für die Sprachsteuerung – ähnlich wie Smartphones – technisch bedingt ohnehin permanent auf ein Weckwort. Doch Meta testet Berichten zufolge nun Prototypen mit sogenanntem «Super Sensing», die diese Daten nicht mehr sofort verwerfen: Sie sollen kontinuierlich Audio aufzeichnen und alle paar Sekunden Fotos schiessen, um den gesamten Alltag der Nutzer:innen per KI in eine durchsuchbare Datenbank zu verwandeln. Das ohnehin schwache Warnlicht soll dabei nicht einmal mehr aufleuchten.
Wenn man zudem bedenkt, dass die Tech-Konzerne mit dem heimlichen Einbau von biometrischer Echtzeit-Erkennung liebäugeln – der entsprechende Code für Gesichtserkennung fand sich bereits in internen Memos und in der Meta-AI-App –, läuft unser Rechtsschutz komplett ins Leere. Bis Betroffene überhaupt merken, dass sie gefilmt wurden, und sich getrauen, die Person zu konfrontieren, sind die nicht einvernehmlichen Bilder längst auf fremden Servern gelandet oder gar viral gegangen.
Samthandschuh-Streichelei für Tech-Giganten
Auf politischer Ebene reagieren wir darauf mit erschreckender Naivität. Angesichts dieses schnell wachsenden Marktes schauen wir in der Schweiz aktuell in ein völliges Regulierungsvakuum. Zwar hat der Bundesrat die KI-Konvention des Europarats unterschrieben, doch die konkreten Ambitionen für eine griffige Umsetzung – auch bei Bundesrat Rösti – sind minimal. Das hat einen offensichtlichen Grund: In der Schweiz werden die grossen Tech-Konzerne mit Samthandschuhen angefasst, was nicht zuletzt an ihrem extrem engagierten Lobbying liegt. Gerade im Kanton Zürich, wo Google seinen grössten Entwicklungsstandort ausserhalb der USA betreibt und auch Meta im Bereich Computer Vision massgeblich forscht, sind die Akteure bestens vernetzt.
Fortschritt, der sich nur durch den systematischen Bruch unserer Grundrechte finanziert, ist keine Innovation, sondern ein parasitäres Geschäftsmodell. Echte technologische Exzellenz muss konsequent auf «Privacy by Design» setzen.
Es braucht klare rote Linien!
Wir stehen vor einem wachsenden Problem, das klare Spielregeln erfordert. Es ist ein politisches Versagen, dass unsere aktuelle Gesetzgebung die Verantwortung primär beim überforderten Individuum sieht. Wir fordern deshalb einen radikalen Paradigmenwechsel bei der Regulierung: ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
Unsere konkreten Forderungen:
- Grundsätzliches Verbot: Die anlasslose Überwachung durch Smart Glasses lässt sich nicht durch weiche Appelle einhegen. Wir fordern deshalb ein generelles Verbot von smarten Brillen mit Kamera und Mikrofon. Die Technik hat in unserem Alltag schlichtweg nichts zu suchen, sofern sie nicht einen zwingenden, legitimen Zweck erfüllt. Ein solches Verbot ist auch das einzig verhältnismässige Mittel: Im Gegensatz zum Smartphone, das für eine Aufnahme eine bewusste, sichtbare Handlung erfordert, sind Smart Glasses für die permanente, freihändige Erfassung aus der Ich-Perspektive konzipiert. Diese «Always-On»-Architektur vernichtet jegliche Privatheit. Da technische Pflaster wie unüberhörbare Auslösegeräusche unsere Umgebung mit Lärm verschmutzen würden und softwareseitig manipulierbar sind, führt an einem strikten Verbot kein Weg vorbei. Um dieses Verbot effektiv durchzusetzen, müssen illegale Überwachungsbrillen – analog zu gefährlichen Laserpointern – bereits bei der Einfuhr am Zoll strikt blockiert und konfisziert werden.
- Streng definierte Ausnahmen: Von diesem Verbot ausgenommen werden dürfen ausschliesslich eng definierte Spezialanwendungen. Dazu gehören zwingend Assistenzsysteme für blinde, sehbehinderte oder kognitiv eingeschränkte Menschen sowie spezifische Fachanwendungen in der Medizin oder Industrie.
- Kompromissloses «Privacy by Design» für Ausnahmen: Auch für erlaubte Spezialbrillen muss zwingend gelten: Die Daten dienen einzig dem Zweck der tragenden Person. Ein heimlicher Datenabfluss an Dritte, die Auswertung auf ausländischen Servern oder gar die Nutzung der Aufnahmen für das KI-Training von Tech-Konzernen ist technisch und rechtlich strikt zu unterbinden.
Nur mit handfesten, technologischen und rechtlichen Schranken können wir den Ausverkauf unserer Privatsphäre stoppen.
