Stellungnahme zur Teilrevision VÜPF und VD-ÜPF

Bundesrat will Überwachungsstaat per Verordnung massiv ausbauen

Der Bundesrat will den Überwachungsstaat per Verordnung massiv ausbauen. Faktisch sämtliche Anbieterinnen von Kommunikationsdiensten sollen weitreichenden Identifikations- und Überwachungspflichten, wie der Vorratsdatenspeicherung, unterstellt werden. Die geplanten Massnahmen sind ein schwerwiegender Angriff auf Grundrechte, KMU und Rechtsstaat.

Bereits heute sind Anbieterinnen von Kommunikationsdiensten gezwungen, weitreichende und unverhältnismässige Überwachungsmassnahmen für die Strafverfolgungsbehörden und den Geheimdienst vorzunehmen. Doch anstatt die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, einzudämmen, will der Bund die Überwachungspflichten nochmals massiv ausweiten. Hierzu sollen – am Gesetzgeber vorbei – zwei Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) schwerwiegend verschärft werden.

Bereits ab 5’000 Nutzer:innen sollen Anbieterinnen von E-Mail-, Messaging- oder auch Diensten für das Teilen von Dokumenten umfangreiche Identifikations- und Überwachungspflichten erfüllen müssen. Diese neu definierte Schwelle sorgt dafür, dass faktisch alle Anbieterinnen von Kommunikationsdienstleistungen in der Schweiz betroffen wären. Nebst den Unternehmen sind zudem auch Non-Profit- und Open-Source-Projekte von der Verschärfung betroffen. Unternehmen, die datenschutzfreundliche Dienste anbieten, würden durch die neuen Schwellenwerte und Pflichten gar aus der Schweiz gedrängt.

Wenn datenschutzfreundliche Anbieterinnen verschwinden, verlieren auch die Nutzer:innen den Zugang zu sicheren und vertraulichen Kommunikationsmitteln. Dies tangiert auch die Kommunikation mit Journalistinnen, Anwälten und Ärztinnen. Damit werden elementare Grundrechte ignoriert. National und international garantierte Menschenrechte, wie der Schutz der Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung, stehen auf dem Spiel.

Eine Ausweitung der Überwachung von solch erheblicher Tragweite darf zudem nicht einfach auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die Regelungen gehören zwingend in ein Gesetz, müssen vom Parlament erlassen und einer demokratischen Legitimation mittels Referendum unterstellt werden. Der Versuch, dermassen weitreichende Überwachungspflichten auf dem Verordnungsweg einzuführen, stellt einen klaren Verstoss gegen das Legalitätsprinzip dar und untergräbt die Kompetenzordnung.

Die Revision und das Vorgehen des Bundes sind inakzeptabel. Die Digitale Gesellschaft hat eine entsprechende Stellungnahme zur Revision eingereicht. Bis zum 6. Mai steht diese Möglichkeit allen Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen offen.

Weiterführende Informationen: