Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert das Urteil zur Funk- und Kabelaufklärung – es wird damit rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Massenüberwachung als verfassungs- und EMRK-widrig, erlaubt aber eine fünfjährige Übergangsfrist, in der sie vorerst weiterläuft. Der Bund will das Nachrichtendienstgesetz in dieser Zeit revidieren. Wir werden die Revision äussert kritisch begleiten.









