Topthema
Aktuell
Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung in Österreich
Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig beurteilt und ausser Kraft gesetzt. Im Anschluss an das Urteil wurde der Begriff der Überwachungsgesamtrechnung geprägt, da es u.a. festgehalten hat, dass die staatlichen Massnahmen zur Überwachung nicht ausschliesslich einzeln für sich bewertet werden dürfen, sondern in ihrer Gesamtsumme zu betrachten sind.
1. Zürcher Dark Night
eVoting in der Schweiz
Auf unseren letzten Artikel zu eVoting in der Schweiz «Universelle Verifizierbarkeit und Open Source Software bleiben Wünsche» hat es einige Reaktionen und seither auch einige Entwicklungen gegeben. So soll das Genfer System «CHvote» bis Ende 2019 komplett unter der Affero GPL Lizenz veröffentlicht werden. Die ersten, bis Ende 2016 versprochenen.
Workshops zur digitalen Selbstverteidigung
Die Swiss Privacy Foundation hat seit 2010 über dreissig mal Worskhops zur digitalen Selbstverteidigung in verschiedenen Städten und an mehreren Hochschulen durchgeführt. In diesem Jahr hat die Digitale Gesellschaft mit der Swiss Privacy Foundation fusioniert. Nun stehen die aktualisierten Workshops wieder zur Verfügung.
Messenger-Vergleich, Urteil Vorratsdatenspeicherung & Straffreiheit im Internet
Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgewiesen (Medienmitteilung im PDF). Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blendet das Gericht aber wesentliche Aspekte aus. Es übergeht insbesondere, dass nicht zu rechtfertigen ist, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Die meisten Menschen in der Schweiz haben dazu nie einen Anlass gegeben und werden trotzdem rund um die Uhr überwacht.
Unter 40-Jährige stimmten Nein
In dieser Woche wurde die VOTO-Studie zur Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz NDG (ehemals VOX-Analyse) veröffentlicht. Die Nachbefragung bringt einige Erkenntnisse zu Tage. So wurde das Gesetz von den 18- bis 39-Jährigen abgelehnt. Jedoch nicht deutlich genug, um auf das Schlussresultat einen Einfluss zu haben. Auch bei der «Generation Fichenskandal» (50 bis 59 Jahre) ist die Ablehnung wieder grösser als bei bei den 40- bis 49-Jährigen.
Palaver: Meine Daten gehören mir?
Am kommenden Montag 24. Oktober, zwischen 18 und 20 Uhr, findet im Staatsarchiv Luzern die eine Diskussionsrunde zum Thema Big Data statt: «Palaver: Meine Daten gehören mir?» Das Format «Palaver» besteht aus einer kurzen Einführung durch eine Referentin, in diesem… mehr










