Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.