Die „Selbstbestimmungsinitiative“ zielt auf Selbstbeschneidung betreffend der Menschenrechte

Dringender Spendenaufruf für die Menschenrechte

Am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Debatte über die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP begonnen. Eine breite Allianz von 100 Organisationen der Zivilgesellschaft —auch die Digitale Gesellschaft ist dabei beteiligt— ist über diese Initiative entsetzt, weil wir den Schutz unserer Grundrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verlieren würden: Falls die Initiative in der Volksabstimmung angenommen wird, kann (weil es ja nicht möglich ist, die EMRK neu zu verhandeln) jederzeit verlangt werden, dass die Schweiz die Mitgliedschaft in der Europäischen Menschenrechtskonvention kündigen muss. Schlimmer noch: Auch ohne Kündigung würden wir die EMRK sofort als wirksamen Schutz für unsere Grundrechte verlieren. Im Hinblick auf unsere Rechte handelt es sich also um eine Selbstbeschneidungsinitiative!

Die Initiative kommt voraussichtlich Ende November zur Abstimmung. Für eine wirksame Gegenkampagne wird unbedingt noch Geld benötigt. Helfen Sie mit, diese Mogelpackung zu entlarven und unterstützen Sie die Nein-Kampagne der Zivilgesellschaft mit einer Spende. Für die SVP ist diese Initiative der von langer Hand geplante Auftakt zu ihrer Wahlkampagne für die nationalen Wahlen im Herbst 2019. Wir werden es mit einer sehr finanzstarken und heftigen Pro-Kampagne zu tun bekommen.

Die von der Initiative geforderte Beschneidung der Menschenrechte betrifft auch den digitalen Bereich, insbesondere die Grundrechte auf private Kommunikation und informationelle Selbstbestimmung. Diese werden durch die „Selbstbestimmungsinitiative“ nicht etwa gestärkt. Ganz im Gegenteil: Wir würden die Möglichkeit verlieren, uns durch Berufung auf die EMRK und den (durch die EMRK etablierten) Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen übermässige Eingriffe in diese Grundrechte zu wehren.

Aktuell betrifft dies die Beschwerden der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung und gegen die Funk- und Kabelaufklärung. Solange wie die EMRK in der Schweiz gilt, können wir den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, um die in unseren Augen menschenrechtsverletzende Schweizer Überwachungspraxis dort beurteilen zu lassen. Und wenn wir dort gewinnen, müssen alle Schweizer Gerichtsentscheide dementsprechend korrigiert werden. Nach einer Annahme der „Selbstbestimmungsinitiative“ wäre das nicht mehr der Fall. (Wenn jemand daran zweifelt, dass wir mit unseren Beschwerden Aussicht auf Erfolg haben, dann sei dieser besorgte Brief des Menschenrechtskommissars der Europarats zur Lektüre empfohlen. Er teilt unsere Besorgnis. Im offiziellen Antwortschreiben von SVP-Bundesrat Ueli Maurer heisst es dazu: „La liberté de la majorité de la population sera garantie“, also dass die Freiheiten der Mehrheit der Bevölkerung geschützt würden. Aber bei den Menschenrechten geht es doch insbesondere darum, die Rechte von Minderheiten zu schützen!)

Laut Umfragen könnte es bei der Abstimmung knapp werden.

Darum der dringende Aufruf: Bitte unterstützen Sie darum die Kampagne der Allianz der Zivilgesellschaft mit einer grosszügigen Spende!