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Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten
Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.
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Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung
Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem im Rahmen der Erfassung von Reisebewegungen einsetzt. Da der Geheimdienst die Einsicht in die entsprechenden Dokumente – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
NP014 Gesichtserkennung, Prüm II, Revision Nachrichtendienstgesetz
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NP009 E-Voting, Einblicke in den Überwachungsstaat, Geheimdienst schlägt über die Stränge
Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein
Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung
Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.
Newsletter zu Contact Tracing App, Durchsuchung von Handy-Daten, Netzsperren, illegale Überwachungspflichten, Fiche
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Juniusgabe sind: Update zur Contact Tracing App, Umgang mit Handy- und Computerdaten von Flüchtlingen, Vorstoss fordert Ausweispflicht auf Pornoportalen – oder Netzsperren, Ausdehnung der Überwachungspflichten ist rechtswidrig, Die Digitale Gesellschaft in der Datenbank des Geheimdienstes, Termine