«Stellt immer wieder provokative Fragen zum NDG»

Digitale Gesellschaft ist in weit über hundert Dokumenten in den Datenbanken des Geheimdienstes verzeichnet

Digitale Gesellschaft ist in weit über hundert Dokumenten in den Datenbanken des Geheimdienstes verzeichnet

Die Digitale Gesellschaft ist in den Datenbanken des Geheimdienstes in weit über hundert Dokumenten verzeichnet. Bei den Dokumenten handelt es sich um Vernehmlassungsantworten, Berichte, Zeitungsartikel, Protokollen und Informationen zu unseren Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung und die Kabelaufklärung. Der Umfang geht weit über die Aufgaben des Nachrichtendienstes hinaus.

Eingabe an das Bundesgericht zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungs­gericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «recht­mässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.

Kabelaufklärung und andere unrechtmässige Überwachungsmassnahmen

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Die Geschäftsprüfungs­delegation (GPDel) des Schweizerischen Parlaments fordert in ihrem jüngsten Bericht eine grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienst­gesetz (NDG), nachdem erneut illegale Überwachungsmass­nahmen aufgeflogen sind. Obwohl das Auskunftsrecht untauglich konzipiert ist, erachtet es das Bundesverwaltungsgericht sogar als ausreichend, um eine «rechtmässige» Überwachung durch die Kabelaufklärung gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Farce.

Geheimdienst

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Gestern haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Einige Details zum Nachrichtendienstgesetz sind interessant. So wird der Einsatz von Staatstrojanern und der Kabelaufklärung bestätigt.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst am Bundesverwaltungsgericht

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht: <br />Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung

Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.

Kritik der Digitale Gesellschaft

Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Vernehmlassungsantwort der Digitalen Gesellschaft zu den NDG-Verordnungen

Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.