Grundrechte und demokratische Kontrolle statt Hassrede, Manipulation und Diskriminierung

Die Schweiz muss Regeln für Kommunikationsplattformen schaffen

Die Schweiz muss Regeln für Kommunikationsplattformen schaffen

Eine Koalition aus der Zivilgesellschaft schlägt zehn Massnahmen vor, um Grundrechte, rechtsstaatliche Prinzipien und demokratische Kontrolle auch in der digitalen Öffentlichkeit durchzusetzen. Die Schweiz muss die Regulierung von Online-Plattformen jetzt angehen.

Flugpassagierdatengesetz

Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Digitale Gesellschaft fordert Verzicht auf neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

In Zukunft sollen die Daten aller Flugpassagiere in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht auf Vorrat während fünf Jahren gespeichert werden. Das neue Flugpassagierdatengesetz höhlt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz aus. Der angebliche «Paradigmenwechsel» kann nicht mit der behaupteten «Erhöhung der Sicherheit für die ganze Gesellschaft» begründet werden. Die Digitale Gesellschaft wehrt sich ausdrücklich gegen die geplante neue Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung mit dem Flugpassagierdatengesetz (FPG).

Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie

Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat

Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat

Die Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in die – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hatte die Empfehlung für Transparenz des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ignoriert.

Petitionsübergabe

Über 10’000 Menschen gegen automatische Gesichtserkennung

Über 10'000 Menschen gegen automatische Gesichtserkennung

Diese Woche hat das Bündnis «Gesichtserkennung stoppen» eine Petition gegen automatische Gesichtserkennung eingereicht. Darin fordern über 10’000 Menschen, dass biometrische Massenüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum der Schweizer Städte verboten wird. Die Petition wurde in Lausanne an Stadtpräsidenten Grégoire Junod übergeben (Mo. 16. Mai) und in Zürich an Stadtrat Daniel Leupi Zürich (Mi. 18. Mai). Zudem wurde sie an die Exekutiven der zwanzig grössten Schweizer Städte und an die Kantonshauptorte versandt.

Justitia.Swiss

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Es missachtet damit die gerichtliche Praxis, wonach Nichtigkeit jederzeit und von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten ist – und fällt letztlich einen politischen Entscheid.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.

ReclaimYourFace-Kampagne in der Schweiz

Grundrechte schützen – Gesichtserkennung stoppen!

Grundrechte schützen – Gesichtserkennung stoppen!

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen breitet sich derzeit in Europa rasant aus. Gesetzliche Schranken gegen die Überwachung mittels Gesichtserkennung fehlen. Ein Bündnis aus Amnesty International, AlgorithmWatch CH und der Digitalen Gesellschaft fordert daher ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung in der Schweiz. Gemeinsam lancieren die Organisationen eine Petition für ein solches Verbot und unterstützen damit Vorstösse in den Städten Zürich und Lausanne.

Justitia 4.0

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits in zwei Jahren in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben.

datenauskunftsbegehren.ch

Online-Generator für Auskunft über eigene Daten

Online-Generator für Auskunft über eigene Daten

Die Digitale Gesellschaft lanciert den Webdienst datenauskunftsbegehren.ch. Mit dem neuen Online-Generator können alle Interessierten auf einfache Weise bei Unternehmen und Behörden Auskunft über ihre eigenen Daten verlangen.

Stellungnahme des Pressrates

Ringier veröffentlichte politische Schleichwerbung im Abstimmungskampf zum E-ID-Gesetz

Ringier veröffentlichte politische Schleichwerbung im Abstimmungskampf zum E-ID-Gesetz

Im Vorfeld der Volksabstimmung zum E-ID-Gesetz am 7. März 2021 hatte Ringier politische Schleichwerbung von «Digital Switzerland» veröffentlicht. Die Digitale Gesellschaft erhob dagegen Beschwerde beim Schweizer Presserat. Nun wurde die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen. Der Presserat hält fest, dass Ringier einen bezahlten Beitrag mehrfach nicht ausreichend deklarierte und deshalb gegen die journalistische Pflicht zur Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung verstiess.