Beiträge zu: Medienmitteilung
Medienmitteilungen der Digitalen Gesellschaft
Um der Allgemeinheit zu dienen und den Spielerschutz zu gewährleisten, benötigt die Schweiz ein liberales Geldspielgesetz ohne Netzsperren
Mit dem Geldspielgesetz sollen zum ersten Mal in der Schweiz Netzsperren in einem Gesetz eingeführt werden. Damit wird ein Präjudiz für weitere Massnahmen zur gesetzlichen Einschränkung der Freiheitsrechte geschaffen. Der Spielerschutz hingegen wird mit diesem Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit nicht verbessert. Gleichzeitig stellen die geplanten Netzsperren einen schwerwiegenden Eingriff in die Kommunikationsinfrastruktur und die Informationsfreiheit aller Menschen in der Schweiz dar.
Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.
Referendum gegen Netzsperren im Geldspielgesetz eingereicht
Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Referendum gegen Netzsperren durch das Geldspielgesetz
Heute, am 10. Oktober 2017, beginnt die Referendumsfrist für das Geldspielgesetz, welches als erstes Schweizer Gesetz Netzsperren einführt: Das Geldspielgesetz verpflichtet Internet Zugangsprovider, eine Zensurinfrastruktur aufzubauen, damit Zugriffe auf bestimmte Webseiten blockiert werden können. Die Provider müssten die gleichen Methoden gegen ihre Kunden einsetzen, wie sie sonst Cyberkriminelle für sogenannte Phishing-Attacken verwenden.
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.
Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz
Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.
Swiss Lawful Interception Report 2017
Bereits zum vierten mal erscheint der Swiss Lawful Interception Report. Die Absicht dieses Reports ist es, die Überwachungsmassnahmen der Kantone und des Bundes genauer zu beleuchten und die amtlichen Statistiken mit weiteren Daten anzureichen. Der Report besteht aus mehreren Kapiteln: Rückblick, statistische Daten 2016, Delikte und Gebühren. Zusätzlich zu dem Report wurden die Statistiken auch für das Internet aufbereitet.
Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Das Gericht blendete jedoch aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung. Die Digitale Gesellschaft geht deshalb mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesgericht.









