Status-Update zu den beiden Überwachungsgesetzen BÜPF & NDG

Stopp BÜPFDie Organisatoren der Online-Petition «NEIN zum Überwachungsstaat» haben in diesen Tagen einen Newsletter veröffentlicht, den wir hier gerne auszugsweise spiegeln:

Zurzeit wird die Revision des BÜPF in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert. Wir rechnen damit, dass der Rat in der Sommersession im Juni über die Revision debattiert. Wenn es also schnell geht, könnte die Differenzbereinigung der beiden Räte in der Herbstsession vom 7. – 25. September abgeschlossen sein (noch vor den Wahlen vom 18. Oktober 2015). Im Anschluss bleiben 100 Tage Zeit, um 50’000 beglaubigte Unterschriften für ein Referendum zu sammeln.

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) hingegen ist bereits traktandiert für die Frühjahrssession. Es wird am 16. und 17. März im Nationalrat behandelt. Gegen das NDG ist interessanterweise mit noch weniger Widerstand in den Räten zu rechnen – obwohl es für die präventive Überwachung auf dem revidierten BÜPF aufsetzen wird. Das NDG erlaubt den Geheimdiensten mit den Trojanern nicht nur die Kommunikation zu überwachen, sondern es würde ihnen auch offen stehen, Computer zu durchsuchen und deren Mikrofone und Kameras zu verwenden.

Die wohl weitreichendste Änderung betrifft jedoch die sogenannte «Kabelaufklärung». Hierbei handelt es sich um die Weiterentwicklung des Überwachungssystems «Onyx», welches unter Geheimhaltung aufgebaut wurde und erst jüngst überhaupt eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Neu sollen nicht «nur» die Kommunikationsverbindungen via Satellit abgefangen, nach Stichworten durchsucht und an den Geheimdienst weitergeleitet werden – durch die Kabelaufklärung würden auch sämtliche internationalen Glasfaserverbindungen betroffen sein.

Obwohl eine Verwandtschaft zwischen der Kabelaufklärung und dem Programm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHG offensichtlich ist, wurde diese Änderung bisher in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen. Erst kürzlich hat die Wochenzeitung WOZ dem Programm die Titelstory.

Neben der Vorratsdatenspeicherung wäre dieses Instrument eine weitere verdachtsunabhängige und flächendeckende Überwachung der gesamten Bevölkerung – nun sogar selbst der Kommunikationsinhalte. Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Januar die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Digitalen Gesellschaft als spruchreif verfügt. Es ist hierzu mit einem Urteil im Laufe des Jahres zu rechnen.