Quick Freeze statt Massenüberwachung!

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Revision des Urheberrechtsgesetzes

«Kompromiss» war gestern

«Copyright Warning» –
Bild: Cory Doctorow, CC BY-SA 2.0

Der Bundesrat hat vor einer Woche den Entwurf für ein revidiertes Urheberrechtsgesetz (URG) veröffentlicht. Aktuell im Gesetzesentwurf nicht mehr vorgesehen sind Netzsperren:

«Die vorgeschlagenen Neuerungen sind allesamt Bestandteil eines Kompromisses, auf den sich eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe zur Revision des Urheberrechts (AGUR) geeinigt hat. Die Vorlage schafft so einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen.»

Obwohl die AGUR sehr einseitig zusammengesetzt war, scheint es mit dem Kompromiss nicht weit her: Die «Allianz gegen Internetpiraterie» (IFPI Schweiz, Musikschaffende Schweiz, SUISA, Suisseimage und weitere Branchengrössen) fordert weiterhin Netzsperren.

Netzsperren sind auch nur ein Element in der Bekämpfung der sogenannten Internetpiraterie. Die beiden anderen Massnahmen aus dem Vorentwurf zum revidierten Urheberrechtsgesetz sind geblieben:

  • Identifikation und Verfolgung von TeilnehmerInnen bei Rechtsverletzungen im Internet (Three strikes)
  • Sperrung des Zugangs zu oder das Entfernen von widerrechtlich veröffentlichten Werken (Take down and stay down)

Im Rahmen der Three-Strikes-Regelung ist ein «Versand aufklärender Hinweise bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke» an die BenutzerInnen nicht mehr vorgesehen. Jedoch ist eine eine Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich zulässig (Art. 77i E-URG).

Damit soll das Logistep-Urteil aufgehoben werden, in welchem das Bundesgericht der Unterhaltungsindustrie weitgehend untersagte, Netzwerke zu überwachen und personenbezogenen Daten (IP-Adressen) zur Verfolgung von Urheberrechtsverstössen zu sammeln. Entsprechende Ermittlungen in Strafverfahren würden nun wieder privatisiert und die Gefahr von Massenabmahnungen möglich – notabene unter Zuhilfenahme der Identifikation der Internetanschlussinhaber über die Vorratsdatenspeicherung.

Was die Regelung für Schulen, Hotels, Bibliotheken & Firmen bedeutet, bleibt weitgehend unklar. Sicherlich würden viele Organisationen nochmals verstärkt Filtersoftware installieren, die den Netzwerkverkehr überwachen, und ihre WLAN-Zugänge weiter zunageln.