Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung

Die erste Auflage der kurzen Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung war innerhalb von 3 Monaten vergriffen. Pünktlich zum Digitaltag 2018 erscheint nun eine Neuauflage, die wir gemeinsam mit der WOZ, dem CCC-CH und dem Konsumentenschutz veröffentlichen.

Die «Selbstbestimmungsinitiative» ist ein Trojanisches Pferd!

In der IT bezeichnen wir als «Trojaner» schädliche Computerprogramme, die vorgeben, einen guten Zweck zu haben. Leider gibt es dieses Problem offenbar auch auf der Ebene von Volksabstimmungen: Die am 25. November zur Abstimmung kommende «Selbstbestimmungsinitiative» enthält nichts, was die Freiheitsrechte des Einzelnen stärken würde. Ganz im Gegenteil.

Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Da die Schweiz kein Bundesverfassungs­­gericht kennt, ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch für Schweizerinnen und Schweizer von grosser Bedeutung. So wären Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Kabelaufklärung ohne EMRK nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kämpfen wir gegen die «Selbstbestim­mungsinitiative», welche die Kündigung der EMRK zum Ziel hat.

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbie­terinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.