Neues Datenschutzgesetz

Transparenz für alle: Online-Generator für Auskunftsbegehren

Die Digitale Gesellschaft hat ihren Online-Generator für Auskunftsbegehren aktualisiert und erweitert. Sie reagiert damit auf das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz. Der aktualisierte Generator erleichtert es Bürger:innen und Konsument:innen, ihr Recht auf Auskunft über gesammelte Daten geltend zu machen.

Das Recht auf Auskunft ist der zentrale datenschutzrechtliche Anspruch für Bürger:innen, Konsument:innen und andere betroffene Personen. Sie können Auskunft verlangen, welche Daten für welchen Zweck bearbeitet werden, woher die Daten stammen und wo die Daten gespeichert werden. Aufgrund der Auskunft kann die Berichtigung oder Löschung von Personendaten beantragt werden. Verantwortliche Personen bei Unternehmen, die eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen, riskieren eine Busse von bis zu 250’000 Franken.

Mit dem Online-Tool der Digitalen Gesellschaft können Personen einfach und kostenlos Auskunftsbegehren generieren. Die Digitale Gesellschaft hat den Generator an das neue Gesetz angepasst und neue Funktionen hinzugefügt. So hilft der Generator beim Nachfassen, falls auf das initiale Gesuch keine Auskunft erteilt wird, oder diese unvollständig ist. Wenn Auskunft erteilt wird, hilft der Generator, Daten berichtigen oder löschen zu lassen.

Digitale Gesellschaft fordert Verbesserungen beim Datenschutz

Das neue Datenschutzgesetz ist ein Kompromiss, der nach langem Hin und Her im Parlament zustande kam. Mit dem neuen Gesetz nähert sich die Schweiz dem Datenschutzstandard im EU-Raum an.

Positiv ist festgehalten, dass die möglichen Bussen für Datenschutzverletzungen von 10’000 auf 250’000 Franken erhöht werden. Auch erhält der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) neue Kompetenzen, der Rechtsweg für betroffene Personen wird etwas erleichtert und es gibt ein neues Recht auf Datenportabilität (Herausgabe oder Übertragung von Daten). Ferner werden die Prinzipien «Datenschutz durch Technik» (Privacy by Design) und «datenschutzfreundliche Voreinstellungen» (Privacy by Default) ausdrücklich festgeschrieben. Schliesslich gilt das Datenschutzgesetz weiterhin auch für die Bearbeitung von Daten im Ausland. Technologie-Konzerne wie Google und Meta müssen eine Datenschutzvertretung in der Schweiz benennen, an die sich betroffene Personen direkt wenden können.

Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft blieben aber notwendige Verbesserungen auf der Strecke. So kennt das neue Gesetz viele Ausnahmen und Sanktionen gegen Unternehmen sind nur ausnahmsweise möglich. Mitglieder und Mitarbeiter:innen von Behörden können gar nicht bestraft werden. Auch bleiben betroffene Personen weitgehend auf sich allein gestellt, denn es sind keine Sammel- oder Verbandsklagen möglich. Einfache Widerspruchsmöglichkeiten oder zwingende Einwilligungen sind selbst bei riskanten Bearbeitungsvorgängen wie Profiling nicht vorgesehen.

Bedeutung von Datenschutz für Digitale Demokratie und E-Government

Die Digitale Gesellschaft hatte die Sicht der Zivilgesellschaft von Beginn weg in den langwierigen Gesetzgebungsprozesses eingebracht. Am ersten Datenschutz-Festival der Schweiz diskutierten im Dezember 2022 über 120 Aktivist:innen das neue Datenschutzgesetz. Sie zeigten sich überzeugt, dass Datenschutz und Datennutzung nicht im Widerspruch stehen müssen. Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government und erfolgreiche neue Geschäftsmodelle sind massgeblich vom Vertrauen der Menschen in der Schweiz abhängig. Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen gewährleisten.

Gemeinsam mit interessierten Organisationen und Personen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik erarbeitet die Digitale Gesellschaft zurzeit ein Konzept für einen zeitgemässen Datenschutz. Das Konzept soll am nächsten Datenschutz-Festival im November 2023 diskutiert, geschärft und verabschiedet werden. Ziel ist, die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft als Ganzes zu wahren sowie Datenbearbeiter:innen verstärkt in die Pflicht zu nehmen.

Direkter Link zum Online-Generator: datenauskunftsbegehren.ch