Die Digitale Gesellschaft veröffentlicht heute das Datenschutz-Konzept 2.0 und setzt damit erneut Massstäbe für einen zeitgemässen und effektiven Datenschutz. Die aktualisierte Version baut auf dem wegweisenden Ansatz auf, Datenschutz aus der Verantwortung der Betroffenen herauszunehmen und stattdessen klare Rahmenbedingungen für die datenverarbeitenden Stellen festzulegen.
Das Datenschutz-Konzept 2.0 setzt neu noch klarer auf sechs Schutzziele, deren Einhaltung den Raum für Datenbearbeitung eröffnet, ohne dabei Privatsphäre und Grundrechte zu gefährden. Gleichzeitig fordert das Konzept konkrete Verbote, etwa im Bereich der anlasslosen Massenüberwachung, um ein grundlegendes Schutzniveau dauerhaft zu garantieren.
«Unser Ziel bleibt, Datenschutz zu einer Selbstverständlichkeit zu machen, der nicht länger in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Datenschutz muss systematisch und selbstverständlich sein», erklärt Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft.
Ausgehend von der Kritik am zu wenig spezifischen Zweck des geltenden Datenschutzrechts und seinem unklaren Schutzbereich gibt das Datenschutz-Konzept sechs Schutzziele vor:
- Schutz vor Manipulation
- Schutz vor Diskriminierung
- Schutz vor Überwachung und Wahrung der Anonymität
- Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen
- Schutz vor Stigmatisierung
- Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie
Basierend auf diesen Schutzzielen ergibt sich ein Konzept für einen wirksamen und zielgerichteten Datenschutz, der Vertrauen schafft und Innovation fördert. Geregelt wird der Umgang mit Daten und nicht bloss mit Personendaten an sich. Das Konzept beinhaltet:
- Grundsätze zur Datenbearbeitung, wonach Private und staatliche Datenbearbeitungen die Schutzziele für die Individuen und die Gesellschaft wahren müssen.
- Ein absolutes Verbot für bestimmte Datenbearbeitungen, welche ein zu grosses Risiko für Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können (wie biometrische oder anlasslose Massenüberwachung und Social Scoring).
- Eine substantielle Mitbestimmung der Betroffenen, wonach insbesondere eine Datenbearbeitung für diese erkennbar und eine Möglichkeit zu einem einfach wahrzunehmenden Widerspruchsrecht gegeben sein müssen.
- Bestimmungen zur Durchsetzung des Konzepts, wie wirksame Sanktionen, wenn die Schutzziele nicht eingehalten werden.
Das Datenschutz-Konzept ist wegweisend, denn es schafft neben einem wirksamen und zielgerichteten Datenschutz auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und bietet eine Lösung für die sogenannte Sekundärnutzung von Daten. Das Konzept konzentriert sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung und nimmt die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht.
Die Digitale Gesellschaft lädt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein, den Ansatz aktiv aufzugreifen und die Rahmenbedingungen für digitale Innovation und Datenschutz in der Schweiz gemeinsam zu gestalten.
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