Abstimmung 14. Juni

Nein zur Initiative 10-Mio.-Schweiz, Ja zu den Grund- und Menschenrechten

Die Arbeit der Digitalen Gesellschaft basiert auf den Grund- und Menschenrechten. Eine Annahme der 10-Mio.-Schweiz-Initiative am 14. Juni würde diese Grund- und Menschenrechte in der Schweiz massiv schwächen, weil die Initiative de facto die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fordert. Nur dank der EMRK können wir national und international wegweisende Gerichtsurteile beispielsweise gegen die Überwachung der Menschen erreichen. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass du und eine Mehrheit der Stimmberechtigten die Initiative an der Urne ablehnen.

Eine Annahme der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» der SVP würde sich sehr negativ auf die Arbeit der Digitalen Gesellschaft auswirken. Denn die Initiative verlangt, dass die Schweiz «bevölkerungswachstumstreibende internationale Übereinkommen» kündigen oder neu verhandeln muss, sobald die 10-Millionen-Schwelle erreicht ist. Zu den betroffenen Abkommen zählt auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), da sie Vorgaben zum Familiennachzug macht (siehe Botschaft des Bundesrates, Abschnitt 3.3.3).

Wegweisende Urteile gegen Überwachung dank der EMRK

Für die Digitale Gesellschaft ist die Europäische Menschenrechtskonvention ein zentrales Instrument zur Sicherung der Grund- und Menschenrechte. Dank der EMRK können wir uns heute juristisch auf weitgehende Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder den wichtigen Schutz der Privatsphäre berufen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Strassburg legt die Menschenrechte gemäss EMRK weitgehend und oft progressiv aus, was den nationalen Gerichten bindende Leitlinien gibt. Dies hat beispielsweise dazu beigetragen, dass die Schweizer Gerichte kritische Einschätzungen zur Kabelaufklärung, die Automatisierte Fahrzeugfahndung oder die Verwendung von KI-basierten Analysesystemen bei der Polizei getroffen haben. Als Digitale Gesellschaft sind wir auch bereits selbst an den EGMR gelangt und dürfen darauf hoffen, dass er die anlasslose Massenüberwachung durch Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz einschränkt.

Mit dem Ausstieg aus der EMRK würde für die Schweizer Bürger:innen der EGMR als internationale Beschwerdeinstanz zugunsten der Grund- und Menschenrechte wegfallen. Zwar ist der Grundrechte-Katalog auch in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert; jedoch wäre dessen Auslegung in Frage gestellt und in Zukunft sicher viel weniger weitgehend als unter dem Dach der EMRK. 

Nein stimmen – damit die Menschenrechte nicht im Abseits stehen

Die Annahme der Initiative würde die Grund- und Menschenrechte in der Schweiz massiv schwächen, da eine Kündigung der EMRK wahrscheinlich wird. Eine «Neuverhandlung» der Menschenrechtskonvention ist nicht möglich. Mit der EMRK und ihrem Gerichtshof fiele für die Digitale Gesellschaft und ihre Anliegen, die Grundrechte und Freiheiten in einer vernetzten Welt zu schützen, ein zentraler Pfeiler weg. Wichtige Etappensiege gegen Überwachung wären ohne EMRK schwierig bis unmöglich zu erreichen. Eine Annahme der Initiative würde die Menschenrechte in der Schweiz ins Abseits stellen.

Die Kündigung der Personenfreizügigkeit und die Wiedereinführung von Kontingenten würden zudem dazu führen, dass der Staat ein Zähl- und Überwachungssystem für Arbeitsmigrant:innen aufbaut. Auch die Grenzen würden aufgerüstet und deren Überwachung ausgebaut. Die Annahme der Initiative stärkt isolationistische und autoritäre Kräfte, welche Rechte von Arbeitnehmenden, internationales Recht und globale Zusammenarbeit geringschätzen – diese sind für uns nicht nur in Form der Menschenrechte zentral, sondern auch für die Regulierung von globalen Datenströmen, Plattformen und Künstlicher Intelligenz. Für unsere gemeinsamen Anliegen sind wir deshalb darauf angewiesen, dass du und eine Mehrheit der Stimmbevölkerung die Initiative in der Abstimmung vom 14. Juni ablehnen.