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«Retrosuche»

Wir ziehen erneut ans Bundesverwaltungsgericht: Geheimdienst blockiert Transparenz zur anlasslosen Massenüberwachung

Die Digitale Gesellschaft zieht den Bund erneut vor das Bundes­verwaltungs­gericht, um die anhaltende Auskunfts­verweigerung des Geheim­dienstes bei der sogenannten «Retrosuche» zu beenden. Obwohl das Gericht die aktuelle Praxis der Kabel­aufklärung bereits im November 2025 als grundrechts­widrig eingestuft hat, blockieren die Behörden weiterhin jegliche Transparenz. Sie nutzen eine gerichtlich gewährte Übergangs­frist faktisch als Frei­fahrtschein, um die anlasslose Daten­erfassung im Verborgenen ungestört fortzuführen. Die staatliche Massen­überwachung darf sich nicht der zivil­gesellschaftlichen Kontrolle entziehen, die für unsere Demokratie unverzichtbar ist.

Ende Juli 2026 musste der Dienst für Cyber- und elektro­magnetische Aktionen (CEA) nach juristischem Druck in einer formellen Verfügung eingestehen, unrechtmässig Daten von unserer Organisation und ihres Co-Geschäfts­leiters gehortet zu haben und diese Daten­sätze voll­umfänglich löschen.

Der Geheim­dienst verweigert aber weiterhin beharrlich jegliche Auskunft darüber, wie und in welchem Umfang die Digitale Gesellschaft und ihre Geschäfts­leitung in der Datenbank zur «Retrosuche» vorkommt. Grundlage dieser Datenbank ist die sogenannte Kabel­aufklärung – ein Instrument zur anlasslosen Massen­überwachung, bei dem der Internet­verkehr gross­flächig abgefangen wird. Mit der «Retrosuche» können die Behörden in diesem illegal gehorteten Daten­berg nachträglich gezielt nach Verbindungen und Aktivitäten einzelner Personen oder Organisationen suchen.

Dass selbst die Daten einer inländischen Zivilgesellschafts­organisation und ihrer Mitarbeitenden in die Fänge der angeblichen «Auslands­aufklärung» geraten, belegt die Dimension des Eingriffs: Die Überwachungs­maschinerie macht auch vor unbescholtenen Akteurinnen und Akteuren keinen Halt.

Das Kommando Cyber begründet seine Auskunfts­verweigerung allen Ernstes mit dem Schutz der Internet­provider vor «reisserischen Schlag­zeilen» und potenziellen Wettbewerbs­nachteilen. Der Staat zwingt Telekommunikations­unternehmen zur Massen­überwachung, entlohnt sie dafür und macht sich anschliessend zu deren Reputations-Schutz­schild, um diese rechts­staatlich bedenkliche Praxis vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Es ist zynisch, dass die Behörden ausgerechnet bei einem Auskunfts­begehren – also wenn Betroffene wissen wollen, ob ihre Daten gespeichert wurden – die Karte «Geheim­haltung» spielen. Wenn der Staat anlasslos und flächen­deckend Daten (auch) der Zivil­gesellschaft sammelt, muss das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Kontrolle zwingend höher gewichtet werden als der abstrakte Wunsch der Behörden, ihre eigene (möglicherweise illegale) Praxis im Verborgenen zu halten.

Wer befürchten muss, flächen­deckend und anlasslos überwacht zu werden, passt sein Verhalten an. Dieser «Chilling Effect» trifft Berufs­gruppen mit strenger Schweige­pflicht ins Mark. Weder der Quellen­schutz noch die zwingend vertrauliche Kommunikation mit Anwältinnen und Anwälten sind so noch gewährleistet.

Für die Praxis der «Retrosuche» ist wie bei der ihr zugrunde liegenden Kabel­aufklärung schlichtweg keine rechts­staatliche Legitimation möglich. Eine anlasslose Massen­überwachung ist ein derart massiver Eingriff, dass sie selbst mit einer sehr detaillierten Regelung im Gesetz unweigerlich mit der Bundes­verfassung und der Europäischen Menschenrechts­konvention (EMRK) kollidieren würde. Besonders schwer wiegt, dass bei einer solchen Massen­überwachung die Kommunikation mit Anwält:innen und Journalist:innen nicht wirksam geschützt werden kann.

Hintergrund: Die Dimension der Kabel­aufklärung

Mit der sogenannten Kabel­aufklärung leitet der Nachrichten­dienst unbemerkt und anlasslos weite Teile des grenz­überschreitenden Internet­verkehrs aus und verletzt damit systematisch das Recht auf Privat­sphäre sowie die Meinungs- und Versammlungs­freiheit. Das Bundes­verwaltungs­gericht hat diese Praxis im November 2025 als grundrechts­widrig gerügt, dem Gesetzgeber jedoch für die Revision des Nachrichten­dienst­gesetzes eine fünfjährige Übergangs­frist gewährt. Wir wehren uns juristisch dagegen, dass diese Frist genutzt wird, um die staatliche Massen­überwachung der zivil­gesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen.

Unterstütze unseren Kampf gegen die Massen­überwachung!

Damit wir diese neue Beschwerde finanzieren und das Verfahren bis zur letzten Instanz durchziehen können, brauchen wir dich. Werde jetzt Mitglied der Digitalen Gesellschaft oder unterstütze uns mit einer Spende. Gemeinsam schieben wir staatlicher Willkür einen Riegel vor und verteidigen unsere Grundrechte.

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