
Die Digitale Gesellschaft zieht den Bund erneut vor das Bundesverwaltungsgericht, um die anhaltende Auskunftsverweigerung des Geheimdienstes bei der sogenannten «Retrosuche» zu beenden. Obwohl das Gericht die aktuelle Praxis der Kabelaufklärung bereits im November 2025 als grundrechtswidrig eingestuft hat, blockieren die Behörden weiterhin jegliche Transparenz. Sie nutzen eine gerichtlich gewährte Übergangsfrist faktisch als Freifahrtschein, um die anlasslose Datenerfassung im Verborgenen ungestört fortzuführen. Die staatliche Massenüberwachung darf sich nicht der zivilgesellschaftlichen Kontrolle entziehen, die für unsere Demokratie unverzichtbar ist.
Ende Juli 2026 musste der Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) nach juristischem Druck in einer formellen Verfügung eingestehen, unrechtmässig Daten von unserer Organisation und ihres Co-Geschäftsleiters gehortet zu haben und diese Datensätze vollumfänglich löschen.
Der Geheimdienst verweigert aber weiterhin beharrlich jegliche Auskunft darüber, wie und in welchem Umfang die Digitale Gesellschaft und ihre Geschäftsleitung in der Datenbank zur «Retrosuche» vorkommt. Grundlage dieser Datenbank ist die sogenannte Kabelaufklärung – ein Instrument zur anlasslosen Massenüberwachung, bei dem der Internetverkehr grossflächig abgefangen wird. Mit der «Retrosuche» können die Behörden in diesem illegal gehorteten Datenberg nachträglich gezielt nach Verbindungen und Aktivitäten einzelner Personen oder Organisationen suchen.
Dass selbst die Daten einer inländischen Zivilgesellschaftsorganisation und ihrer Mitarbeitenden in die Fänge der angeblichen «Auslandsaufklärung» geraten, belegt die Dimension des Eingriffs: Die Überwachungsmaschinerie macht auch vor unbescholtenen Akteurinnen und Akteuren keinen Halt.
Das Kommando Cyber begründet seine Auskunftsverweigerung allen Ernstes mit dem Schutz der Internetprovider vor «reisserischen Schlagzeilen» und potenziellen Wettbewerbsnachteilen. Der Staat zwingt Telekommunikationsunternehmen zur Massenüberwachung, entlohnt sie dafür und macht sich anschliessend zu deren Reputations-Schutzschild, um diese rechtsstaatlich bedenkliche Praxis vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Es ist zynisch, dass die Behörden ausgerechnet bei einem Auskunftsbegehren – also wenn Betroffene wissen wollen, ob ihre Daten gespeichert wurden – die Karte «Geheimhaltung» spielen. Wenn der Staat anlasslos und flächendeckend Daten (auch) der Zivilgesellschaft sammelt, muss das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Kontrolle zwingend höher gewichtet werden als der abstrakte Wunsch der Behörden, ihre eigene (möglicherweise illegale) Praxis im Verborgenen zu halten.
Wer befürchten muss, flächendeckend und anlasslos überwacht zu werden, passt sein Verhalten an. Dieser «Chilling Effect» trifft Berufsgruppen mit strenger Schweigepflicht ins Mark. Weder der Quellenschutz noch die zwingend vertrauliche Kommunikation mit Anwältinnen und Anwälten sind so noch gewährleistet.
Für die Praxis der «Retrosuche» ist wie bei der ihr zugrunde liegenden Kabelaufklärung schlichtweg keine rechtsstaatliche Legitimation möglich. Eine anlasslose Massenüberwachung ist ein derart massiver Eingriff, dass sie selbst mit einer sehr detaillierten Regelung im Gesetz unweigerlich mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kollidieren würde. Besonders schwer wiegt, dass bei einer solchen Massenüberwachung die Kommunikation mit Anwält:innen und Journalist:innen nicht wirksam geschützt werden kann.
Hintergrund: Die Dimension der Kabelaufklärung
Mit der sogenannten Kabelaufklärung leitet der Nachrichtendienst unbemerkt und anlasslos weite Teile des grenzüberschreitenden Internetverkehrs aus und verletzt damit systematisch das Recht auf Privatsphäre sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis im November 2025 als grundrechtswidrig gerügt, dem Gesetzgeber jedoch für die Revision des Nachrichtendienstgesetzes eine fünfjährige Übergangsfrist gewährt. Wir wehren uns juristisch dagegen, dass diese Frist genutzt wird, um die staatliche Massenüberwachung der zivilgesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen.
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