Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) versuchen die Verantwortung hin- und herzuschieben, wenn es um Auskünfte zu unseren eigenen Daten geht. Aber wir lassen uns nicht abwimmeln. Nachdem unsere anwaltliche Stellungnahme die rechtlichen Ausreden entkräftet hatte, musste der Dienst CEA offiziell eingestehen, dass die Suche nach den Daten der Digitalen Gesellschaft zu «Treffern» geführt hat, und die unrechtmässig gehorteten Datensätze vollumfänglich löschen. Aber wir geben uns mit diesem Teilerfolg nicht zufrieden, denn die eigentliche Datenauskunft wird uns weiterhin verweigert. Wir wollen lückenlos wissen, wie wir in der sogenannten «Retrosuche» der Kabelaufklärung vorkommen und ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht. Ohne die Transparenz, die wir hier einfordern, ist die demokratische Kontrolle der staatlichen Massenüberwachung schlicht unmöglich.
Die Vorgeschichte: Wie aus der «Auslandsaufklärung» eine Massenüberwachung wurde
Um die teils haarsträubenden Geschehnisse rund um unsere Auseinandersetzung mit der «Retrosuche» besser zu verstehen, können wir kurz dorthin zurückblicken, wo die Voraussetzung für diese anlasslose Massenüberwachung geschaffen wurde. (Wer die rechtlichen und technischen Hintergründe der Kabelaufklärung bereits kennt, kann diesen Abschnitt überspringen und direkt bei Willkommen in der Realität der «Retrosuche» weiterlesen).
Der Bundesrat und der Geheimdienst versprachen 2016 beim Abstimmungskampf zum Nachrichtendienstgesetz (NDG) hoch und heilig: Eine flächendeckende Massenüberwachung der Schweizer Bevölkerung wird es nicht geben. Die sogenannte «Kabelaufklärung» diene einzig der Auslandsaufklärung.
Der Digitalen Gesellschaft war bereits damals klar: Diese Beschwichtigungen sind schon rein technisch gar nicht haltbar. Denn es gibt schlicht kein rein «schweizerisches» Internet. Wer in Zürich am Laptop sitzt und eine Website aus Bern aufruft oder dem eigenen Nachbarn eine WhatsApp-Nachricht schickt, dessen Daten bleiben fast nie brav innerhalb der Landesgrenzen. Datenpakete nehmen im Netz nicht den kürzesten geografischen Weg, sondern den schnellsten oder günstigsten – und der führt meist über Serverknotenpunkte in Frankfurt, Paris oder Übersee. Jeder noch so alltägliche, vermeintlich lokale Klick reist also regelmässig ins Ausland und wieder zurück. Und genau da, an diesen grenzüberschreitenden Glasfaserkabeln, greift die Kabelaufklärung alles ab.
Das Versprechen des Bundesrats war folglich das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. Wie wir schon seit langem warnen und bereits früh in ausführlichen Artikeln in der WOZ und im Tages-Anzeiger dargelegt haben, fliesst unser alltäglicher Internetverkehr standardmässig nach Zimmerwald. Dort wird er massenhaft erfasst – und zwar vom Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA), der beim Kommando Cyber der Armee angesiedelt ist (und die Nachfolgeorganisation des damaligen Zentrum elektronische Operationen (ZEO) bildet).
Zu behaupten, man überwache damit nur «das Ausland», ist eine bewusste Irreführung. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Deshalb haben wir bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2017 ein Gesuch auf Unterlassung an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gestellt. Nachdem der Geheimdienst nicht darauf eintrat, zogen wir weiter: Das Bundesverwaltungsgericht gab unserer Beschwerde schliesslich Recht und entschied am 19. November 2025, dass die eingesetzte Funk- und Kabelaufklärung gegen die Bundesverfassung sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.
Damit ist die Grundrechtswidrigkeit dieses Überwachungssystems gerichtlich festgestellt. Doch die Kabelaufklärung hat eine zweite, noch perfidere Ebene: Der Geheimdienst fischt die Daten nämlich nicht nur in Echtzeit ab, er speichert sie auch auf Vorrat (nicht zu verwechseln mit der Vorratsdatenspeicherung nach BÜPF).
Willkommen in der Realität der «Retrosuche»
Wenn der Geheimdienst Daten abfängt, die aktuell auf keinen Suchbegriff passen, müssten diese eigentlich umgehend gelöscht werden. Die Realität sieht jedoch anders aus: Sie werden gespeichert. Wie das Bundesverwaltungsgericht Ende 2025 konstatierte, bewahren die Behörden Inhalte bis zu 18 Monate und Metadaten sogar bis zu 5 Jahre auf, um später mit neuen Suchbegriffen rückwirkend darin herumzuwühlen. Es handelt sich somit um eine riesige Hortung all unserer Kommunikationsdaten durch die Hintertür.
Seit Sommer 2019 kämpft die Digitale Gesellschaft dafür, Licht ins Dunkel dieser Datensammlung zu bringen. Was wir auf unserem Weg durch die Instanzen erleben, ist ein beispielloses juristisches Versteckspiel. Um dieses behördliche Ping-Pong zu verstehen, muss man unsere rechtlichen Schritte in drei Stränge unterteilen:
- Die grundlegende Beschwerde gegen die Kabelaufklärung an sich.
- Die Datenauskunft beim NDB: Der Schriftenwechsel und das Verfahren bezüglich Einsicht und Löschung der beim Geheimdienst gespeicherten Dokumente über die Digitale Gesellschaft.
- Das Versteckspiel um die «Retrosuche»: Der spezifische Schriftenwechsel bezüglich der Einsicht in jene Daten, die bei der Kabelaufklärung massenhaft gehortet werden.
Im Folgenden konzentrieren wir uns auf den dritten Strang – den Kampf um Transparenz bei der «Retrosuche». Die Chronologie dieses Auskunfts-Ping-Pongs hat bis dato 32 Einträge und dokumentiert unsere Hartnäckigkeit, mit der wir vom Geheimdienst Transparenz einfordern.
▶ Kompletten Schriftwechsel 2019 – 2026 anzeigen (32 Einträge auf- / zuklappen)
| Datum | Absender | Betreff / Aktion |
|---|---|---|
| 19. Juli 2019 | Digitale Gesellschaft | Erstes Auskunftsgesuch an den NDB: Wir wollen wissen, ob und welche Daten der Geheimdienst über uns speichert. |
| 05. Mai 2020 | NDB | Datenauskunft: Nach fast 10 Monaten (gesetzliche Frist: 30 Tage) schickt der NDB eine erste, sehr lückenhafte Tabelle. Teile der Auskunft werden mit Verweis auf Geheimhaltung zurückgehalten. |
| 29. Juni 2020 | Digitale Gesellschaft | Nachfrage: Wir rügen die ungenügende Auskunft und die fehlenden Kontexte zu den Speicherungen. |
| 02. Juli 2020 | EDÖB | Vorläufige Antwort des Eidg. Datenschutzbeauftragten: Der Eidg. Datenschutzbeauftragte bestätigt, dass er die vom NDB zurückgehaltenen Daten prüfen wird. |
| 22. Feb. 2021 | NDB | Weitere Auskunft: Der NDB rückt nach der EDÖB-Prüfung ein paar mehr Infos heraus. 🚨 Bemerkenswert: Der NDB speicherte u.a. Zeitungsartikel aus der WOZ oder dem «Inside IT», in denen die Digitale Gesellschaft staatliche Massenüberwachung kritisierte. Der NDB liest also eifrig mit, wenn man ihn kritisiert. |
| 25. Aug. 2021 | EDÖB | Antwort des EDÖB: Abschluss der datenschutzrechtlichen Überprüfung durch den EDÖB bezüglich des ersten Gesuchs. |
| 11. Juni 2022 | Digitale Gesellschaft | Aufforderung zum Nachreichen von Daten & Löschantrag: Wir fordern die Löschung von unrechtmässig gesammelten Daten und verlangen vollständige Transparenz. |
| 07. Feb. 2023 | Digitale Gesellschaft | 1. Nachhaken zum Auskunft- und Löschantrag: Erinnerung an den NDB, da dieser das Löschbegehren über 8 Monate lang schlicht ignoriert hat. |
| 15. Feb. 2023 | NDB | Vertröstung / Zwischenbescheid: Der NDB bittet um Geduld. 🚨 Bemerkenswert: Die Behörde gibt als Grund an, man leide unter hoher «Geschäftslast» und müsse die Akten zu diesem Fall erst intern zusammensuchen. |
| 08. Mai 2023 | NDB | Antwort auf das Auskunftsbegehren: Der NDB liefert wieder nur Bruchstücke. 🚨 Bemerkenswert: Der NDB gibt zu, in seinen Systemen Daten über das laufende Gerichtsverfahren der Digitalen Gesellschaft gegen den NDB zu speichern. Der NDB spioniert also quasi seinem eigenen Prozessgegner über OSINT (Open Source Intelligence) hinterher. |
| 08. Aug. 2023 | Digitale Gesellschaft | 2. Nachhaken zum Auskunft- und Löschantrag: Wir zerpflücken die Ausreden des NDB, verlangen Kontext (z.B. zu einem obskuren «Telegram-Chat», der angeblich gespeichert wurde) und beharren auf der Löschung. |
| 25. Aug. 2023 | NDB | Antwort auf Auskunft- und Löschantrag: Der NDB behauptet, man habe gewisse Daten nun «in der Zwischenzeit gelöscht». |
| 29. März 2024 | Digitale Gesellschaft | Erneutes, umfassendes Auskunftsgesuch an den NDB: Wir starten einen neuen Durchlauf, um endlich an alle Daten zu kommen – spezifisch auch zur Kabelaufklärung. |
| 05. April 2024 | Digitale Gesellschaft | Auskunftsgesuch an das Kommando Cyber, wo der Dienst CEA angesiedelt ist: Wir wenden uns nun direkt an das «Kommando Cyber», das die Kabel technisch anzapft. |
| 15. Mai 2024 | Digitale Gesellschaft | Weiteres Auskunftsgesuch an den Dienst CEA: Formales Nachfassen. |
| 29. Mai 2024 | NDB | Antwort auf das erneute Auskunftsgesuch vom 29. März: Der NDB weicht aus und verweist grösstenteils nur auf alte Auskünfte von 2020 und 2023. |
| 11. Juni 2024 | Dienst CEA | Antwort auf Auskunftsgesuch vom 15. Mai 2024: 🚨 Bemerkenswert: Das klassische Behörden-Ping-Pong. Der Dienst CEA weigert sich, Auskunft zu erteilen. Begründung: Das Datenschutzgesetz schütze nur natürliche Personen, nicht Vereine. Ausserdem sei man nur «Auftragsbearbeiter» – man möge sich doch bitte an den NDB wenden. |
| 01. Juli 2024 | NDB | Schreiben an die Digitale Gesellschaft: Der NDB droht damit, das Auskunftsgesuch administrativ «abzuschreiben», wenn wir uns nicht mit den bisherigen Brosamen zufriedengeben. |
| 07. Aug. 2024 | Digitale Gesellschaft | Nachhaken zum NDB sowie gesondert zur Kabelaufklärung: Wir zeigen schlüssig auf, dass Grundrechte auch für juristische Personen gelten (Verfassung/EMRK) und das Ping-Pong nicht akzeptieren. |
| 05. Nov. 2024 | NDB | Antwort auf das Nachhaken: Wieder nur unvollständige Tabellen und Verweise auf alte Verfügungen. Zur eigentlichen Massenüberwachung der Kabelaufklärung gibt es nichts Substantielles. |
| 11. Dez. 2024 | Digitale Gesellschaft | 2. Nachhaken: Wir kritisieren die «Retrosuche» und fordern Klarheit über das Horten der Kabelaufklärungs-Daten. |
| 19. Dez. 2024 | Dienst CEA | Antwortschreiben / Das Suchbegriff-Paradoxon: 🚨 Besonders Bemerkenswert: Der Dienst CEA teilt schriftlich mit, dass sie im System gar nicht nach den Daten der Digitalen Gesellschaft suchen dürfen, um das Auskunftsgesuch zu beantworten. Warum? Weil das Nachrichtendienstgesetz (Art. 39 Abs. 3) es verbietet, Schweizer Organisationen als Suchbegriff (Selektor) zur Spionage einzusetzen. Die Behörde nutzt also ein Gesetz zum Schutz vor Überwachung als Ausrede, um Transparenz über ebenjene Überwachung zu verweigern! |
| 20. März 2025 | Digitale Gesellschaft | 3. Nachhaken: Mahnung wegen abgelaufener Fristen. |
| 02. April 2025 | NDB | Antwortschreiben: Der NDB bezieht sich lediglich auf alte Auskünfte und behauptet, es sei alles gesagt. |
| 02. Aug. 2025 | Digitale Gesellschaft | 4. Nachhaken (betreffend «Retrosuche» beim Dienst CEA): Wir kontern das absurde «Suchbegriff-Paradoxon»: Ein Suchbegriff zur Beantwortung eines Auskunftsbegehrens ist keine unzulässige Spionage-Suche, sondern dient der Wahrung der Grundrechte. |
| 29. Aug. 2025 | NDB | Unzureichende Verfügung: Der NDB erlässt eine formelle Verfügung, die im Grunde den bisherigen (unzureichenden) Zustand zementiert. |
| 03. Okt. 2025 | Digitale Gesellschaft | Einreichung der formellen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den NDB: Genug ist genug. Wir ziehen den NDB vor Gericht, um die Auskunft einzuklagen (gegen die Verfügung vom 29. August). |
| 09. Okt. 2025 | Digitale Gesellschaft | 5. Nachhaken Kabelaufklärung beim Dienst CEA: Nachreichen von Formularen/Vollmachten, da die Behörden nun plötzlich extreme formale Hürden aufbauen. |
| 04. Nov. 2025 | Dienst CEA | Antwort auf 5. Nachhaken |
| 25. Nov. 2025 | Digitale Gesellschaft | 6. Nachhaken Dienst Cyber: Wieder geht es um Formalitäten, wir müssen explizit die Zeichnungsberechtigung nachweisen. |
| 17. Dez. 2025 | Dienst CEA | Schreiben / Auskunft zur «Retrosuche»: 🚨 Bemerkenswerte «Scheuklappen-Suche»: Die Behörde wird nach dem ganzen Druck (und Gerichtsverfahren) gezwungen, nun doch eine «Retrosuche» für die Auskunft durchzuführen. Aber sie tricksen: Sie suchen absichtlich nur nach der E-Mail-Domain @digitale-gesellschaft.ch. Den eigentlichen Vereinsnamen («Digitale Gesellschaft») schliessen sie von der Suche aus, um den Datenbestand künstlich kleinzurechnen. |
| 01. Juni 2026 | Digitale Gesellschaft | Juristische Stellungnahme an den Dienst CEA: Unser Anwalt filetiert die «Scheuklappen-Suche» vom 17. Dezember. Er fordert unmissverständlich, dass bei der Auskunft zwingend auch der Name der Organisation gesucht werden muss und Sicherheitsinteressen keine Ausrede mehr sein dürfen. |
| 31. Juli 2026 | Dienst CEA | Verfügung: Auskunft verweigert, aber Daten gelöscht Der Dienst CEA erlässt eine formelle Verfügung. Das Auskunftsgesuch wird komplett abgewiesen, ABER der Antrag auf Löschung wird gutgeheissen. Besonders bemerkenswert: Die Behörde gibt offiziell zu, dass die Suche nach unseren Daten zu «Treffern» geführt hat! Die Auskunft wird uns aber verweigert – unter anderem mit der absurden Begründung, man müsse die beteiligten Telecom-Provider vor «reisserischen Schlagzeilen» schützen. Immerhin: Der CEA hat nach unserem Druck nun auch nach unserem Vereinsnamen gesucht und die gefundenen Daten gelöscht. |
«Retrosuche» ist illegal
Weil Behörden um jeden Preis verhindern wollen, uns Einblick in die Praxis der «Retrosuche» zu gewähren, haben wir am 1. Juni 2026 über unseren Anwalt eine detaillierte Stellungnahme beim Dienst CEA eingereicht.
Unsere zentralen Argumente:
- Keine Legitimation möglich: Die Praxis der «Retrosuche» operiert aktuell völlig ohne gesetzliche Grundlage. Eine anlasslose Massenüberwachung ist unverhältnismässig. Auch eine explizite Gesetzesgrundlage würde zwingend mit der Bundesverfassung (BV) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kollidieren. Ein derart massiver Grundrechtseingriff in unsere Grundrechte kann schlichtweg nicht durch ein Gesetz gerechtfertigt werden.
- Massiver Grundrechtseingriff: Diese Überwachung verletzt unser Recht auf Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und die Meinungs- sowie Versammlungsfreiheit.
- Der «Chilling Effect»: Wer befürchten muss, flächendeckend und anlasslos überwacht zu werden, passt sein Verhalten an. Das gefährdet die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie uns und den Austausch mit unseren Mitgliedern. Besonders gravierend ist der Eingriff für Berufsgruppen mit strenger Schweigepflicht: Weder der Schutz journalistischer Quellen noch die zwingend vertrauliche Kommunikation zwischen Anwält:innen und ihren Mandant:innen können unter diesen Umständen gewährleistet werden.
- Grundrechte gelten auch für Vereine: Die Behörden verstecken sich gerne dahinter, dass das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) für juristische Personen nicht mehr gelte. Dabei ergibt sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung direkt aus der Bundesverfassung (Art. 13 BV) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK).
Transparenz und Kontrolle zwingend
Immer wieder mauern die Behörden mit dem Verweis auf angebliche Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen. Doch werfen wir einen Blick auf die Realität der Kabelaufklärung: Der Dienst für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) fischt täglich Unmengen an Daten aus dem Internetverkehr (Heuhaufen), sucht darin nach dem vermeintlichen Vorkommen von Suchstichworten (Nadel) – und speichert dann den Heuhaufen. Betroffen von dieser anlasslosen Datensammlung sind einmal mehr wir alle.
Vor diesem Hintergrund ist es zynisch, ausgerechnet bei einem Auskunftsbegehren – also wenn Betroffene wissen wollen, ob ihre Daten gespeichert wurden – die Karte «Geheimhaltung» zu spielen. Wenn der Staat anlasslos und flächendeckend Daten (auch) der Zivilgesellschaft sammelt, muss das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Kontrolle zwingend höher gewichtet werden als der abstrakte Wunsch der Behörden, ihre eigene (möglicherweise illegale) Praxis im Verborgenen zu halten.
In unserer Eingabe vom 1. Juni 2026 machen wir deshalb unmissverständlich klar: Es können schlichtweg keine öffentlichen Interessen in Anspruch genommen werden, um eine rechts- und grundrechtswidrige Bearbeitung von Daten zu rechtfertigen. Wer fundamentale Freiheitsrechte verletzt, kann sich nicht hinter der «nationalen Sicherheit» verstecken, um genau diese Verletzung zu vertuschen.
Vom Zuständigkeits-Ping-Pong zum Suchbegriff-Paradoxon
Das behördliche Versteckspiel fing schon bei der Zuständigkeit an: Weder der Dienst CEA noch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wollte für unsere Datenbearbeitung zuständig sein. Statt das Auskunftsgesuch jedoch – wie es das Gesetz bei unzuständigen Behörden von Amtes wegen vorschreibt – einfach an die richtige Stelle weiterzuleiten, begann das grosse Abwimmeln.
Den absoluten Höhepunkt des juristischen Ping-Pongs lieferte uns der Dienst CEA Ende 2024. Die Behörde argumentierte allen Ernstes, sie dürfe in ihren erfassten Datenmengen gar nicht erst nach dem Begriff «Digitale Gesellschaft» suchen, um uns Auskunft zu geben. Der vorgeschobene Grund? Gemäss Nachrichtendienstgesetz (Art. 39 Abs. 3 NDG) sei es unzulässig, Schweizer natürliche oder juristische Personen als Suchbegriffe (Selektoren) für die nachrichtendienstliche Überwachung einzusetzen.
Um die Argumentation der Behörden auszuhebeln, dass das Datenschutzgesetz angeblich nur noch natürliche Personen schütze, haben wir den gleichen juristischen Weg parallel mit unserem Co-Geschäftsleiter Erik Schönenberger bestritten. Doch auch bei seinen persönlichen Auskunftsgesuchen blockierte der Dienst CEA zunächst mit exakt derselben fadenscheinigen Begründung: Man dürfe keine Suchbegriffe verwenden, die Angaben zu seiner Person enthalten.
Man muss sich die Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Der Geheimdienst fängt massenhaft (auch inländische) Daten ab, weigert sich dann aber, einem legitimen Auskunftsbegehren nachzukommen, weil er behauptet, die Suche nach unseren eigenen Daten wäre eine unzulässige Schnüffelei!
Wie wir in unserem vierten Nachhaken (vom 2. August 2025) sowie in der aktuellen Eingabe vom 1. Juni 2026 schlüssig aufzeigen: Die Verwendung von Suchbegriffen zur Beantwortung eines formellen Auskunftsgesuchs ist keine nachrichtendienstliche Suchaktion. Im Gegenteil: Sie ist die zwingende Voraussetzung, um unser grundrechtlich verankertes Recht auf Auskunft überhaupt gewährleisten zu können. Wer Daten hortet, muss auch in der Lage sein, sie auf rechtmässige Anfrage hin zu finden und Auskunft darüber zu geben.
Der offizielle Beweis
Das hartnäckige Nachhaken unsererseits hat die Behörde nun aber zu einem ersten Einknicken gezwungen: In seiner Verfügung vom 31. Juli 2026 sah sich der Dienst CEA nach unserer klaren Stellungnahme gezwungen, nun endlich nicht nur nach unserer E-Mail-Adresse, sondern auch nach dem Namen unseres Vereins («Digitale Gesellschaft») in seinen Datenspeichern zu suchen. Und siehe da: Die Behörde musste zugeben, dass diese Suche zu «Treffern» geführt hat.
Aufschlussreicherweise führte das parallel geführte Verfahren für unseren Co-Geschäftsleiter Erik Schönenberger zu einem identischen Resultat: Auch bei ihm als natürlicher Person gab es in der Kabelaufklärung «Treffer». Dies ist der handfeste Beweis für einen Skandal, den wir schon lange vermutet haben: Die Kabelaufklärung wurde der Stimmbevölkerung als reine Auslandsaufklärung verkauft. Dass nun die persönlichen Daten eines unbescholtenen, in der Schweiz lebenden Bürgers in den Systemen des Geheimdienstes auftauchen, entlarvt das Versprechen des Bundesrates von 2016 endgültig als Täuschung. Es beweist, dass faktisch eine anlasslose Massenüberwachung der eigenen Bevölkerung stattfindet.
Damit ist die Katze endgültig aus dem Sack: Die Kabelaufklärung erfasst effektiv und anlasslos Daten der Digitalen Gesellschaft – und das, obwohl uns der NDB erst im März 2024 schriftlich bestätigt hat, dass wir nie das Ziel seiner Aktivitäten waren.
Doch statt uns endlich die rechtmässige Auskunft über die Resultate und den Kontext dieser Überwachung zu erteilen, blockiert der Dienst CEA weiter. Nachdem das absurde «Suchbegriff-Paradoxon» nicht mehr zu halten war, saugt sich der Geheimdienst kurzerhand die nächste Ausrede aus den Fingern: Man verweigere die Auskunft nun zum Schutz der Telekommunikations-Provider.
«XYZ überwacht seine Kunden für den Geheimdienst»
Um zu verstehen, wie die Provider überhaupt in diese Sache verwickelt sind und warum die Behörden deshalb so mauern, muss man die technische Funktionsweise der Kabelaufklärung kennen:
Der Geheimdienst zapft die Netze nicht selbst an, sondern ist auf die Infrastruktur der Schweizer Internetprovider wie Swisscom, Sunrise oder Salt angewiesen. Anders als bei der klassischen Vorratsdatenspeicherung sammeln die Provider die Daten nicht selbst. Sie werden vom Nachrichtendienst vielmehr gezwungen, Teile ihrer Signale auszukoppeln und den betroffenen Datenverkehr in ihren Netzwerken in Echtzeit für den Geheimdienst zu spiegeln. Zudem fordert der Geheimdienst Platz, Strom und Serverschränke in den Rechenzentren der Provider, um dort seine eigenen Erfassungssysteme aufzustellen. Diese nehmen den gespiegelten Datenstrom entgegen und leiten ihn zur Speicherung nach Zimmerwald weiter.
Standen die Provider diesen Plänen anfangs sehr kritisch gegenüber, liessen sie sich dann aber durch die Zusicherung des Bundes, die Kosten vollumfänglich zu übernehmen, ins Boot holen. Würden die Behörden unserem Auskunftsgesuch nun vollumfänglich nachkommen und aufzeigen, wo und wie unsere Daten erfasst wurden, käme unweigerlich ans Licht, welche Provider konkret als Handlanger des Geheimdienstes fungieren.
Und genau deshalb ist die Begründung der Behörden für die Auskunftsverweigerung schlichtweg haarsträubend: Der Dienst CEA argumentiert allen Ernstes, man müsse die Provider vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Man fürchte sich vor «reisserischen Schlagzeilen wie ‹XYZ überwacht seine Kunden für den Geheimdienst›». Dabei entlarvt diese Ausrede die wahre Situation: Ein Wettbewerbsnachteil auf dem Markt entsteht schliesslich nur dann, wenn die Kundschaft zu anderen Providern wechseln kann, die vom Geheimdienst (noch) verschont geblieben sind oder sich vor Gericht gegen die Anordnungen wehren. Wären ausnahmslos alle Anbieter gleichermassen angezapft, gäbe es gar keinen Wettbewerbsnachteil.
Wir fassen zusammen: Der Staat zwingt private Internetprovider zur Massenüberwachung, bezahlt sie dafür und macht sich anschliessend zu deren Reputations-Schild – alles nur, um zu verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, wer genau an der Verletzung ihrer Grundrechte mitwirkt.
Hartnäckigkeit wirkt: Ein erster handfester Teilerfolg
Trotz dieser vorgeschobenen Ausreden zur Auskunftsverweigerung zeigt die Verfügung vom 31. Juli 2026 aber auch: Unser juristischer Druck funktioniert. Denn Ziffer 2 der Verfügung heisst unseren Antrag auf Löschung vollumfänglich gut! Der Dienst CEA musste alle in seinen Systemen gefundenen und unrechtmässig gehorteten Daten der Digitalen Gesellschaft löschen.
Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Massenüberwachung. Er beweist, dass es sich lohnt, den Behörden auf die Finger zu schauen und sich nicht mit Ausreden abspeisen zu lassen. Ohne unseren langen Atem lägen unsere Daten noch heute auf den Servern in Zimmerwald.
Doch wir geben uns mit diesem Teilerfolg nicht zufrieden. Die Löschung der Daten repariert die bereits geschehene Grundrechtsverletzung nicht – und sie verhindert nicht, dass die Kabelaufklärung ab morgen wieder neue Daten von uns (allen) erfasst. Der Kampf um Transparenz und gegen Massenüberwachung geht also weiter.
Warum wir ein Fundament unserer Demokratie verteidigen
Wir ziehen diese juristische Auseinandersetzung nicht aus Selbstzweck durch. Es ging uns hier nie nur um die Daten unseres Vereins. Indem wir hartnäckig dranbleiben und unsere Rechte einfordern, stemmen wir uns gegen einen gefährlichen Präzedenzfall: Die staatliche Massenüberwachung darf sich nicht der zivilgesellschaftlichen Kontrolle entziehen, die für unsere Demokratie unverzichtbar ist.
Das absurde behördliche Ping-Pong der letzten Jahre zeigt überdeutlich: Die Geheimdienste haben eine Überwachungsmaschinerie aufgebaut, bei der sie offenbar selbst nicht mehr wissen, wer eigentlich die Verantwortung trägt – oder sie nutzen diese organisierte Verantwortungslosigkeit ganz gezielt als Taktik, um Betroffene abzuwimmeln. Wenn staatliche Stellen beim Umgang mit ihren eigenen Datensammlungen derart orientierungslos agieren, ist eine lückenlose Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden reine Illusion. Deshalb braucht es zwingend ein zivilgesellschaftliches Gegengewicht: Nur die Betroffenen selbst können ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Transparenz wahrnehmen, Fehler erkennen oder aus dem Kontext gerissene Informationen richtigstellen.
Und noch gravierender: Mit unserem Verfahren zeigen wir auf, wie wehrlos die Zivilgesellschaft aktuell gemacht wird. Ohne eine detaillierte Auskunft darüber, was überhaupt gespeichert wurde, fehlt den Betroffenen jegliche juristische Handhabe, um eine Korrektur oder Löschung zu verlangen. Diese Unterminierung der Rechtsstaatlichkeit öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.
Die Behörden hoffen offenbar, dass wir irgendwann müde werden. Sie irren sich. Wir werden den vorgeschobenen Schutz der Telecom-Provider auf Kosten der Transparenz nicht akzeptieren. Da der Dienst CEA nun eine anfechtbare Verfügung erlassen hat, gehen wir den nächsten juristischen Schritt: eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Unterstütze unseren Kampf gegen die Massenüberwachung!
Ein juristischer Marathon gegen Geheimdienste kostet nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit und Geld. Damit wir diese neue Beschwerde finanzieren und das Verfahren bis zur letzten Instanz durchziehen können, brauchen wir dich. Werde jetzt Mitglied der Digitalen Gesellschaft oder unterstütze uns mit einer Spende. Gemeinsam schieben wir staatlicher Willkür einen Riegel vor und verteidigen unsere Grundrechte.