Wie ist die Rechtslage?

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Dieser Beitrag aktualisiert einen früheren Artikel und dient als Handreichung für Verantwortliche, die sich mit der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) befassen. Der Beitrag thematisiert hierbei sowohl die Pflichten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung, als auch, wann die Speicherung von Daten von BenutzerInnen rechtswidrig ist.

Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF)

Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen

Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen

Die zuständige Überwachungsbehörde in der Schweiz verweigert die Einsicht in amtliche Dokumente und verschliesst sich der Transparenz – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Leider ist dies kein Einzelfall. Dagegen haben wir eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.

Unbedingt NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Digitale Schurkenstaat-Gefahr

Das Bild zeigt, wie mit einer Kreissäge das Wort „DATENSCHUTZ“ zwischen „DATEN“ und „SCHUTZ“ durchtrennt wird.

Ein Artikel der «Republik» erläutert, wie man in persönlichen Gesprächen die von der «Selbstbestimmungsinitiative» ausgehende Gefahr für die Menschenrechte erklären kann. Diese Gefahr ist gerade auch im Bereich der digitalen Freiheitsrechte besonders akut.

Definition des Fernmeldedienstes gemäss FMG und BÜPF

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbie­terinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Überwachungsgesetz BÜPF

Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten

Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten

Kaum ist das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF in Kraft, möchte die zuständige Überwachungsbehörde den Geltungsbereich weiter ausdehnen. So sollen gemäss einem neuen Merkblatt auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen wie Fernmeldedienste behandelt werden – und das Gesetz selbst für Firmen im Ausland gelten. Dies passt nicht zum Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen das Territorialitätsprinzip.