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Beschwerde Bundesgericht

«Minority Report» in Zürich: Beschwerde gegen das neue Polizeigesetz

Das Zürcher Polizeigesetz darf kein Standard für die Polizeiarbeit in der Schweiz werden. Es achtet die Grundrechte der Menschen nicht, sondern schafft eine präventive Massenüberwachung. Die Zürcher Polizei soll dafür intransparente KI-Systeme nutzen, die sensible Personendaten aus verschiedenen Quellen zusammenführen, analysieren und daraus Aussagen oder Wahrscheinlichkeiten über Personen ableiten. Zudem sollen die Polizeibehörden künftig schrankenlos Personendaten untereinander austauschen dürfen. Deshalb reicht die Digitale Gesellschaft gemeinsam mit weiteren Organisationen und Personen Beschwerde gegen das Gesetz vor dem Bundesgericht ein.

Die Digitale Gesellschaft hat die Beschwerde (PDF) zusammen mit diversen weiteren Organisationen und Personen eingereicht (zur Medienmitteilung), koordiniert wird die Beschwerde von den Demokratischen Jurist:innen Zürich. Wir sind überzeugt, dass das Bundesgericht aufzeigen wird, dass das Gesetz die Grundrechte der Menschen nicht angemessen achtet.

Kantonsrat möchte Zürcher «Minority Report»

Bestehende Daten über Personen und Ereignisse zusammenführen, analysieren und daraus Erkenntnisse über Straftaten in Vergangenheit und Zukunft ableiten – davon handelt der dystopische Filmklassiker «Minority Report». Aus unterhaltsamer Science Fiction aus Hollywood soll nun Zürcher Realität werden: KI-basierte Überwachungs- und Analysesysteme sollen künftig die Arbeit der Zürcher Polizei erleichtern, indem sie Datenbestände verknüpfen, Muster erkennen und Ergebnisse ableiten. Dadurch entstehen Risiken von Persönlichkeitsprofilen, Fehlzuordnungen, intransparenten Entscheidfindungen und diskriminierenden Effekten. Für die Betroffene ist nicht transparent, ob und wie sie in solchen Analyse «verrechnet» werden. Und für Polizist:innen bleibt die Herausforderung riesig, Ergebnisse der KI-basierten Ergebnisse kritisch zu prüfen.

Zwei Eckwerte des Gesetzes potenzieren diese Risiken:

  • Die Analyse-Systeme sollen zudem bereits bei Vorermittlungen zum Einsatz kommen, also dann, wenn noch kein konkreter Straftatverdacht existiert und potenziell viele Personen zum untersuchten Kreis gehören.
  • Es sollen in den Systemen auch besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet und ausgewertet werden können, etwa Gesundheitsdaten, Daten über politische oder religiöse Ansichten, biometrische Daten, Opferdaten oder Haftdaten.

Die Gefahren und Defizite solcher KI-basierten Systeme, die auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen basieren, sind eigentlich bekannt. Der Zürcher Kantonsrat entschied sich aber trotzdem, darauf zu verzichten, Qualitätsstandards für die Systeme festzulegen. Wir sind überzeugt, dass das Bundesgericht seine Einschätzung von 2024 bestätigen wird. Damals verlangte es für einen Einsatz solcher «smarten» Systeme in Luzern hohe Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen und Schranken zugunsten der Grundrechte. Das Luzerner Polizeigesetz erfüllte diese nicht, genauso wenig tut es das Zürcher Polizeigesetz.

Jede Verkehrskontrolle soll sofort auf massenhaft Daten zugreifen können

Das Zürcher Polizeigesetz schafft die Grundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen Polizeien und weiteren Sicherheitsbehörden. Das Gesetz reiht sich in die nationalen und interkantonalen Bestrebungen ein, das Grundprinzip für diesen Datenaustausch auf gefährliche Weise umzukehren: Vom gezielten Zugriff zur Massenabfrage – ohne dass ein konkreter Grund für den Zugriff auf diese Daten bestünde. Wir haben diesen Paradigmenwechsel bereits stark kritisiert. Auch bezüglich der Daten, die für solche Massenabfragen durch andere Sicherheitsbehörden abrufbar sein sollen, verlor der Zürcher Kantonsrat das Mass: Wer in eine harmlose Verkehrskontrolle gerät, über diese Person kann ein:e Verkehrspolizist:in künftig automatisiert und umgehend weitreichende Informationen abrufen. Unter die Abfragen können auch sehr sensible Informationen fallen, etwa biometrische Daten, Opferdaten oder Daten über fürsorgerische Unterbringungen.

Auch an die gesetzlichen Grundlagen zur polizeilichen Datenabfrage hat das Bundesgericht in seinem Urteil zum Luzerner Polizeigesetz hohe Anforderungen gestellt, die in Zürich geflissentlich ignoriert wurden.

Das Bundesgericht wird sich in den nächsten Monaten und Jahren mit der Beschwerde auseinandersetzen und dann sein Urteil über die kritisierten Punkte eröffnen.