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Aktuell
Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung
Welchen Dialog braucht die Schweiz?
Schweizer KMUs und Startups sind am heutigen Digitaltag in den Bahnhöfen nicht vertreten. Auf der Bühne stehen Banken, Grossverteiler, Krankenkassen, Grossbanken und Staatsbetriebe. Sie vermessen uns alle bereits heute über Kundenkarten, Fitness-Apps und Finanzdaten. Digitalisierung bedeutet aber nicht (nur) die Verwertung unserer Personendaten. Sie krempelt die Interaktion zwischen Unternehmen und Kunden (oder Staat und Bürgerin), Geschäftsprozesse und Arbeitsweisen um. Für diese Veränderungen braucht es Vertrauen durch einen offenen Dialog, aber keine Marketingveranstaltungen.
Die «Selbstbestimmungsinitiative» ist ein Trojanisches Pferd!
In der IT bezeichnen wir als «Trojaner» schädliche Computerprogramme, die vorgeben, einen guten Zweck zu haben. Leider gibt es dieses Problem offenbar auch auf der Ebene von Volksabstimmungen: Die am 25. November zur Abstimmung kommende «Selbstbestimmungsinitiative» enthält nichts, was die Freiheitsrechte des Einzelnen stärken würde. Ganz im Gegenteil.
Vorträge und Workshops zur Digitalen Demokratie
Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»
Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Da die Schweiz kein Bundesverfassungsgericht kennt, ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch für Schweizerinnen und Schweizer von grosser Bedeutung. So wären Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Kabelaufklärung ohne EMRK nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kämpfen wir gegen die «Selbstbestimmungsinitiative», welche die Kündigung der EMRK zum Ziel hat.
Juristische Arbeit zur kollektiven Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht
Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbieterinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.
Newsletter zu Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, Netzsperren, Replay-TV & KarlDigital
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Oktoberausgabe sind: Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Nationalrat beschliesst Netzneutralität sowie Netzsperren und rudert beim Verbot von Replay-TV zurück, KarlDigital am 15. November zum Thema «Digitale Demokratie»
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Das Schweizerische Bundesgericht lehnte im März 2018 die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab. Die Digitale Gesellschaft ist mit diesem Urteil nicht einverstanden. Am 27. September 2018 wurde deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg erhoben.
Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»
In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.










