Grundrechte wahren!

Grundrechte wahren!

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll revidiert werden und der Geheimdienst neue Überwachungsbefugnisse erhalten. Gegen die Gesetzesrevision wehren wir uns zusammen mit anderen Schweizer NGOs. Für die Koordination und die Kampagne benötigen wir über 60'000 Franken – wovon 20'000 Franken noch fehlen.

Hilf mit, den Geheimdienst zurückzubinden!

5%
Bereits 1'059 von 20'000 Franken erhalten 15 Spenden erhalten noch 49 Tage
Kreditkarte Kreditkarte Postkarte Postkarte

QR-Rechnung als PDF

Digitale Gesellschaft
4000 Basel
CH4009000000159933511
BIC: POFICHBEXXX

Staatsanwaltschaft Aargau büsst Forumsbetreiber wegen Nichtspeicherung von IP-Adressen

Das Forum wohlen-online.ch schlägt seit längerem über die Gemeindegrenze hinaus Wellen. Wird es doch gerne von SVP-AnhängerInnen verwendet, um verbal über Lokalpolitik(er) herzufallen. Dazu garantiert der Betreiber des Forums den Teilnehmern «absolute Anonymität» durch Nichtspeicherung der IP-Adressen in den Webserver-Logfiles. Gemäss Staatsanwaltschaft vom Kanton Aargau verunmöglicht dies, die Autoren von strafrechtlich relevanten Beiträgen zu ermitteln und erfülle damit den Tatbestand der Begünstigung. Sie hat daher den Forumsbetreiber heute mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen bestraft.

Der Massnahme voraus geht ein unglückliches Bundesgerichtsurteil. Darin wird wohl fälschlicherweise der Betreiber des Forums dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Vernmeldeverkehrs (BÜPF) unterstellt. Spätestens seit der VÜPF-Revision vom letztem Jahr gilt dieses jedoch klar und ausschliesslich für Internetzugangsanbieterinnen. Ein reiner Forumsbetreiber ist davon nicht betroffen. Das Urteil auf Basis der alten Verordnung habe ich etwas ausführlicher bereits kommentiert.

Wichtiger erscheint mir jedoch der Hinweis, dass IP-Adressen vom Bundesgericht in einem späteren Urteil als personenbezogene Daten eingestuft worden sind. Damit gelten IP-Adressen in Server-Logfiles als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, die nur unter dessen Massgabe bearbeitet werden dürfen: Werden sie nicht weiter für die Erbringung des Dienstes benötigt, müssen sie gelöscht werden.

Auf diesem dünnen Rechtsgrat (links Datenschutzgesetz, rechts BÜPF), auf dem sich die Provider bis anhin bewegen mussten, scheint mir die Staatsanwaltschaft vom Kanton Aargau gerade gestolpert zu sein.