Update Oktober 2020

Newsletter zu Datenschutzgesetz, E-ID, Referendum PMT, Julian Assange

«Update» Newsletter der Digitalen Gesellschaft

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.

Die Themen der Oktoberausgabe sind:

  • Neues Datenschutzgesetz: Eine durchzogene Bilanz
  • Volksabstimmung zur E-ID im März 2021
  • Referendum PMT
  • Stand Verfahren Julian Assange

Neues Datenschutzgesetz: Eine durchzogene Bilanz

Das Parlament hat Ende September endlich das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verabschiedet. Auch einige unserer Forderungen haben es in das Gesetz geschafft. Etwa deutlich höhere Strafen bei Zuwiderhandlungen oder das explizite Vorschreiben von Privacy-by-Design (Datenschutz durch Technik) und Privacy-by-Default (datenschutzfreundliche Voreinstellungen).

Dennoch sind leider viele essentielle Änderungen auf der Strecke geblieben. Beispielsweise fehlen Verwaltungssanktionen oder die Möglichkeit von Verbands- und Sammelklagen. Auch beim in diesem Newsletter schon öfters erwähnten Profiling hat das Parlament eine rückständige Einstellung vertreten. Immerhin wird nun eine ausdrückliche Einwilligung (falls erforderlich) zum Profiling mit hohem Risiko festgeschrieben. Die Bilanz zum Datenschutzgesetz ist somit durchzogen.

Volksabstimmung zur E-ID im März 2021

Im Januar dieses Jahres haben wir zusammen mit anderen Organisation die nötigen Unterschriften für ein Referendum zum neuen Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) eingereicht. Über 80’000 Schweizerinnen und Schweizer haben sich damit dagegen ausgesprochen, dass ein digitaler Schweizer Pass (E-ID) von privaten Unternehmen ausgestellt werden soll. Wir rechnen mit einer Abstimmung über das Referendum am Sonntag, 7. März 2021. Der Text für die entsprechenden Unterlagen ist bereits verfasst worden. Wir werden unsere Kampagne voraussichtlich ab November starten – um finanzielle Unterstützung sind wir weiterhin sehr froh.

Referendum PMT

Das Parlament will unsere Grundrechte weiter beschneiden: Die neuen «Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) zeigen, dass auch 2020 die Angst vor Terrorismus grösser als vor Pandemien ist. So darf die Polizei neu präventiv, also auf blossen Verdacht hin, einen Freiheitsentzug gegen mögliche «Gefährder» anordnen. Auch mit dem in der Schweiz hohen Vertrauen in die Polizei ist ein mögliches Missbrauchspotential offensichtlich. Wie konnte das Parlament ausser Acht lassen, dass die Unterscheidung zwischen einer ausgeführten oder konkret geplanten Tat und einer blossen Absicht einen Grundsatz unserer heutigen Rechtsprechung darstellt?

Dass sich diese polizeilichen Massnahmen bereits gegen 12-Jährige richten und auch humanitäre Hilfe kriminalisiert werden dürfte, ist besonders stossend. Es hagelte denn auch von verschiedensten Menschenrechtsorganisationen, dem UNO-Sonderberichterstatter über Folter und selbst dem EDA Kritik für diese menschenrechtswidrigen Massnahmen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Es kann beispielsweise bei WeCollect unterschrieben werden.

Stand Verfahren Julian Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange teilt bis heute die Geister und es fällt schwer, die Übersicht über seinen jahrelangen Fall zu behalten. Offensichtlich ist aber die Farce des aktuellen Verfahrens gegen ihn. Ursprünglich sah sich Assange mit dem Vorwurf sexueller Nötigung konfrontiert und war in Schweden deshalb angeklagt. Bis heute bestreitet er die Vorwürfe, und die schwedische Staatsanwaltschaft hat die Klage wieder fallengelassen. Um via Schweden einer möglichen Auslieferung in die USA zu entgehen, erhielt er in der ecuadorianischen Botschaft in London zwischenzeitlich politisches Asyl. Sieben Jahren verbrachte er dort, defakto in Gefangenschaft, bis Assange von Ecuador fallengelassen und aufgrund von Kautionsverletzungen, von der britischen Staatsmacht verhaftet wurde. Die Strafe ist abgesessen. Inzwischen läuft jedoch ein Auslieferungsverfahren in die USA, die ihn der Spionage bezichtigen, weil er mehrere Videos aus dem Irakkrieg via Wikileaks veröffentlichte.

Vieles geht dabei vergessen; nicht zuletzt, dass diese Videos schwere und bis heute nicht sanktionierte Menschen- und Kriegsrecht-Verbrechen der USA ans Licht gebracht haben. Auch die unmenschlichen, Folter-ähnlichen Bedingungen, unter denen Assange gefangen gehalten wird, und dass ihm bei einer möglichen Auslieferung in die USA bis zu 175 Jahre Haft oder gar die Todesstrafe drohen, ist kaum Teil der Berichterstattung. Das Verfahren wird von Menschenrechtsorganisationen als auch dem UNO-Sonderberichterstatter über Folter massiv kritisiert. Es ist zu tiefst beunruhigend, wie in diesem Fall die Pressefreiheit negiert wird, wie investigativer Journalismus, wie ihn Assange und Wikileaks ermöglichen und betreiben, bestraft wird. #FreeAssange

Termine

Unsere physischen Treffen sind bis auf weiteres abgesagt. Dies betrifft insbesondere die netzpolitischen Mittagessen. Der Stammtisch und das Herbsttreffen finden virtuell statt.

Stammtisch:

  • Donnerstag, 19. November: Online ab 20.00 Uhr mit thematischem Input (und weiterhin auch wöchentlich zum geselligen Austausch)

 

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)