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Mit langem Atem gegen die Massenüberwachung

Warum wir bei der «Retrosuche» nicht lockerlassen

Der Nachrichten­dienst des Bundes (NDB) und der Dienst für Cyber- und elek­tro­magnetische Aktionen (CEA) versuchen die Ver­antwor­tung hin- und her­zu­schieben, wenn es um Auskünfte zu unseren eigenen Daten geht. Aber wir lassen uns nicht abwimmeln. Nachdem unsere anwaltliche Stellung­nahme die rechtlichen Ausreden entkräftet hatte, musste der Dienst CEA offiziell eingestehen, dass die Suche nach den Daten der Digitalen Gesellschaft zu «Treffern» geführt hat, und die unrechtmässig gehorteten Daten­sätze voll­umfänglich löschen. Aber wir geben uns mit diesem Teilerfolg nicht zufrieden, denn die eigentliche Daten­auskunft wird uns weiterhin verweigert. Wir wollen lückenlos wissen, wie wir in der sogenannten «Retro­suche» der Kabel­aufklärung vorkommen und ziehen vor das Bundes­verwaltungs­gericht. Ohne die Transparenz, die wir hier einfordern, ist die demokratische Kontrolle der staatlichen Massen­überwachung schlicht unmöglich.

Die Vorgeschichte: Wie aus der «Auslands­aufklärung» eine Massen­überwachung wurde

Um die teils haarsträubenden Geschehnisse rund um unsere Auseinander­setzung mit der «Retro­suche» besser zu verstehen, können wir kurz dorthin zurückblicken, wo die Voraus­setzung für diese anlasslose Massen­überwachung geschaffen wurde. (Wer die rechtlichen und technischen Hintergründe der Kabel­aufklärung bereits kennt, kann diesen Abschnitt überspringen und direkt bei Willkommen in der Realität der «Retro­suche» weiterlesen).

Der Bundesrat und der Geheim­dienst versprachen 2016 beim Abstimmungs­kampf zum Nachrichten­dienst­gesetz (NDG) hoch und heilig: Eine flächendeckende Massen­überwachung der Schweizer Bevölkerung wird es nicht geben. Die sogenannte «Kabel­aufklärung» diene einzig der Auslands­aufklärung.

Der Digitalen Gesellschaft war bereits damals klar: Diese Beschwichtigungen sind schon rein technisch gar nicht haltbar. Denn es gibt schlicht kein rein «schweizerisches» Internet. Wer in Zürich am Laptop sitzt und eine Website aus Bern aufruft oder dem eigenen Nachbarn eine WhatsApp-Nachricht schickt, dessen Daten bleiben fast nie brav innerhalb der Landesgrenzen. Daten­pakete nehmen im Netz nicht den kürzesten geografischen Weg, sondern den schnellsten oder günstigsten – und der führt meist über Server­knoten­punkte in Frankfurt, Paris oder Übersee. Jeder noch so alltägliche, vermeintlich lokale Klick reist also regelmässig ins Ausland und wieder zurück. Und genau da, an diesen grenz­überschreitenden Glasfaser­kabeln, greift die Kabel­aufklärung alles ab.

Das Versprechen des Bundesrats war folglich das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. Wie wir schon seit langem warnen und bereits früh in ausführlichen Artikeln in der WOZ und im Tages-Anzeiger dargelegt haben, fliesst unser alltäglicher Internet­verkehr standard­mässig nach Zimmerwald. Dort wird er massenhaft erfasst – und zwar vom Dienst für Cyber- und elek­tro­magnetische Aktionen (CEA), der beim Kommando Cyber der Armee angesiedelt ist (und die Nachfolge­organisation des damaligen Zentrum elektronische Operationen (ZEO) bildet).

Zu behaupten, man überwache damit nur «das Ausland», ist eine bewusste Irreführung. Die Menschen­rechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Deshalb haben wir bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2017 ein Gesuch auf Unterlassung an den Nachrichten­dienst des Bundes (NDB) gestellt. Nachdem der Geheim­dienst nicht darauf eintrat, zogen wir weiter: Das Bundes­verwaltungs­gericht gab unserer Beschwerde schliesslich Recht und entschied am 19. November 2025, dass die eingesetzte Funk- und Kabel­aufklärung gegen die Bundes­verfassung sowie gegen die Europäische Menschen­rechts­konvention verstösst.

Damit ist die Grundrechts­widrigkeit dieses Überwachungs­systems gerichtlich festgestellt. Doch die Kabel­aufklärung hat eine zweite, noch perfidere Ebene: Der Geheim­dienst fischt die Daten nämlich nicht nur in Echtzeit ab, er speichert sie auch auf Vorrat (nicht zu verwechseln mit der Vorrats­daten­speicherung nach BÜPF).

Willkommen in der Realität der «Retro­suche»

Wenn der Geheim­dienst Daten abfängt, die aktuell auf keinen Suchbegriff passen, müssten diese eigentlich umgehend gelöscht werden. Die Realität sieht jedoch anders aus: Sie werden gespeichert. Wie das Bundes­verwaltungs­gericht Ende 2025 konstatierte, bewahren die Behörden Inhalte bis zu 18 Monate und Metadaten sogar bis zu 5 Jahre auf, um später mit neuen Suchbegriffen rückwirkend darin herumzuwühlen. Es handelt sich somit um eine riesige Hortung all unserer Kommunikations­daten durch die Hintertür.

Seit Sommer 2019 kämpft die Digitale Gesellschaft dafür, Licht ins Dunkel dieser Daten­sammlung zu bringen. Was wir auf unserem Weg durch die Instanzen erleben, ist ein beispielloses juristisches Versteckspiel. Um dieses behördliche Ping-Pong zu verstehen, muss man unsere rechtlichen Schritte in drei Stränge unterteilen:

  1. Die grundlegende Beschwerde gegen die Kabel­aufklärung an sich.
  2. Die Daten­auskunft beim NDB: Der Schriftenwechsel und das Verfahren bezüglich Einsicht und Löschung der beim Geheim­dienst gespeicherten Dokumente über die Digitale Gesellschaft.
  3. Das Versteckspiel um die «Retro­suche»: Der spezifische Schriftenwechsel bezüglich der Einsicht in jene Daten, die bei der Kabel­aufklärung massenhaft gehortet werden.

Im Folgenden konzentrieren wir uns auf den dritten Strang – den Kampf um Transparenz bei der «Retro­suche». Die Chronologie dieses Auskunfts-Ping-Pongs hat bis dato 32 Einträge und dokumentiert unsere Hartnäckig­keit, mit der wir vom Geheim­dienst Transparenz einfordern.

▶ Kompletten Schriftwechsel 2019 – 2026 anzeigen (32 Einträge auf- / zuklappen)
Datum Absender Betreff / Aktion
19. Juli 2019 Digitale Gesellschaft Erstes Auskunfts­gesuch an den NDB: Wir wollen wissen, ob und welche Daten der Geheim­dienst über uns speichert.
05. Mai 2020 NDB Daten­auskunft: Nach fast 10 Monaten (gesetzliche Frist: 30 Tage) schickt der NDB eine erste, sehr lückenhafte Tabelle. Teile der Auskunft werden mit Verweis auf Geheimhaltung zurückgehalten.
29. Juni 2020 Digitale Gesellschaft Nachfrage: Wir rügen die ungenügende Auskunft und die fehlenden Kontexte zu den Speicherungen.
02. Juli 2020 EDÖB Vorläufige Antwort des Eidg. Daten­schutz­beauftragten: Der Eidg. Daten­schutz­beauftragte bestätigt, dass er die vom NDB zurückgehaltenen Daten prüfen wird.
22. Feb. 2021 NDB Weitere Auskunft: Der NDB rückt nach der EDÖB-Prüfung ein paar mehr Infos heraus. 🚨 Bemerkenswert: Der NDB speicherte u.a. Zeitungsartikel aus der WOZ oder dem «Inside IT», in denen die Digitale Gesellschaft staatliche Massen­überwachung kritisierte. Der NDB liest also eifrig mit, wenn man ihn kritisiert.
25. Aug. 2021 EDÖB Antwort des EDÖB: Abschluss der daten­schutzrechtlichen Überprüfung durch den EDÖB bezüglich des ersten Gesuchs.
11. Juni 2022 Digitale Gesellschaft Aufforderung zum Nachreichen von Daten & Lösch­antrag: Wir fordern die Löschung von unrechtmässig gesammelten Daten und verlangen vollständige Transparenz.
07. Feb. 2023 Digitale Gesellschaft 1. Nachhaken zum Auskunft- und Lösch­antrag: Erinnerung an den NDB, da dieser das Lösch­begehren über 8 Monate lang schlicht ignoriert hat.
15. Feb. 2023 NDB Vertröstung / Zwischenbescheid: Der NDB bittet um Geduld. 🚨 Bemerkenswert: Die Behörde gibt als Grund an, man leide unter hoher «Geschäfts­last» und müsse die Akten zu diesem Fall erst intern zusammensuchen.
08. Mai 2023 NDB Antwort auf das Auskunfts­begehren: Der NDB liefert wieder nur Bruchstücke. 🚨 Bemerkenswert: Der NDB gibt zu, in seinen Systemen Daten über das laufende Gerichts­verfahren der Digitalen Gesellschaft gegen den NDB zu speichern. Der NDB spioniert also quasi seinem eigenen Prozessgegner über OSINT (Open Source Intelligence) hinterher.
08. Aug. 2023 Digitale Gesellschaft 2. Nachhaken zum Auskunft- und Lösch­antrag: Wir zerpflücken die Ausreden des NDB, verlangen Kontext (z.B. zu einem obskuren «Telegram-Chat», der angeblich gespeichert wurde) und beharren auf der Löschung.
25. Aug. 2023 NDB Antwort auf Auskunft- und Lösch­antrag: Der NDB behauptet, man habe gewisse Daten nun «in der Zwischenzeit gelöscht».
29. März 2024 Digitale Gesellschaft Erneutes, umfassendes Auskunfts­gesuch an den NDB: Wir starten einen neuen Durchlauf, um endlich an alle Daten zu kommen – spezifisch auch zur Kabel­aufklärung.
05. April 2024 Digitale Gesellschaft Auskunfts­gesuch an das Kommando Cyber, wo der Dienst CEA angesiedelt ist: Wir wenden uns nun direkt an das «Kommando Cyber», das die Kabel technisch anzapft.
15. Mai 2024 Digitale Gesellschaft Weiteres Auskunfts­gesuch an den Dienst CEA: Formales Nachfassen.
29. Mai 2024 NDB Antwort auf das erneute Auskunfts­gesuch vom 29. März: Der NDB weicht aus und verweist grösstenteils nur auf alte Auskünfte von 2020 und 2023.
11. Juni 2024 Dienst CEA Antwort auf Auskunfts­gesuch vom 15. Mai 2024: 🚨 Bemerkenswert: Das klassische Behörden-Ping-Pong. Der Dienst CEA weigert sich, Auskunft zu erteilen. Begründung: Das Daten­schutz­gesetz schütze nur natürliche Personen, nicht Vereine. Ausserdem sei man nur «Auftragsbearbeiter» – man möge sich doch bitte an den NDB wenden.
01. Juli 2024 NDB Schreiben an die Digitale Gesellschaft: Der NDB droht damit, das Auskunfts­gesuch administrativ «abzuschreiben», wenn wir uns nicht mit den bisherigen Brosamen zufriedengeben.
07. Aug. 2024 Digitale Gesellschaft Nachhaken zum NDB sowie gesondert zur Kabel­aufklärung: Wir zeigen schlüssig auf, dass Grundrechte auch für juristische Personen gelten (Verfassung/EMRK) und das Ping-Pong nicht akzeptieren.
05. Nov. 2024 NDB Antwort auf das Nachhaken: Wieder nur unvollständige Tabellen und Verweise auf alte Verfügungen. Zur eigentlichen Massen­überwachung der Kabel­aufklärung gibt es nichts Substantielles.
11. Dez. 2024 Digitale Gesellschaft 2. Nachhaken: Wir kritisieren die «Retro­suche» und fordern Klarheit über das Horten der Kabel­aufklärungs-Daten.
19. Dez. 2024 Dienst CEA Antwortschreiben / Das Suchbegriff-Paradoxon: 🚨 Besonders Bemerkenswert: Der Dienst CEA teilt schriftlich mit, dass sie im System gar nicht nach den Daten der Digitalen Gesellschaft suchen dürfen, um das Auskunfts­gesuch zu beantworten. Warum? Weil das Nachrichten­dienst­gesetz (Art. 39 Abs. 3) es verbietet, Schweizer Organisationen als Suchbegriff (Selektor) zur Spionage einzusetzen. Die Behörde nutzt also ein Gesetz zum Schutz vor Überwachung als Ausrede, um Transparenz über ebenjene Überwachung zu verweigern!
20. März 2025 Digitale Gesellschaft 3. Nachhaken: Mahnung wegen abgelaufener Fristen.
02. April 2025 NDB Antwortschreiben: Der NDB bezieht sich lediglich auf alte Auskünfte und behauptet, es sei alles gesagt.
02. Aug. 2025 Digitale Gesellschaft 4. Nachhaken (betreffend «Retro­suche» beim Dienst CEA): Wir kontern das absurde «Suchbegriff-Paradoxon»: Ein Suchbegriff zur Beantwortung eines Auskunfts­begehrens ist keine unzulässige Spionage-­Suche, sondern dient der Wahrung der Grundrechte.
29. Aug. 2025 NDB Unzureichende Verfügung: Der NDB erlässt eine formelle Verfügung, die im Grunde den bisherigen (unzureichenden) Zustand zementiert.
03. Okt. 2025 Digitale Gesellschaft Einreichung der formellen Beschwerde beim Bundes­verwaltungs­gericht gegen den NDB: Genug ist genug. Wir ziehen den NDB vor Gericht, um die Auskunft einzuklagen (gegen die Verfügung vom 29. August).
09. Okt. 2025 Digitale Gesellschaft 5. Nachhaken Kabel­aufklärung beim Dienst CEA: Nachreichen von Formularen/Vollmachten, da die Behörden nun plötzlich extreme formale Hürden aufbauen.
04. Nov. 2025 Dienst CEA Antwort auf 5. Nachhaken
25. Nov. 2025 Digitale Gesellschaft 6. Nachhaken Dienst Cyber: Wieder geht es um Formalitäten, wir müssen explizit die Zeichnungs­berechtigung nachweisen.
17. Dez. 2025 Dienst CEA Schreiben / Auskunft zur «Retro­suche»: 🚨 Bemerkenswerte «Scheuklappen-­Suche»: Die Behörde wird nach dem ganzen Druck (und Gerichts­verfahren) gezwungen, nun doch eine «Retro­suche» für die Auskunft durchzuführen. Aber sie tricksen: Sie suchen absichtlich nur nach der E-Mail-Domain @digitale-gesellschaft.ch. Den eigentlichen Vereinsnamen («Digitale Gesellschaft») schliessen sie von der Suche aus, um den Datenbestand künstlich kleinzurechnen.
01. Juni 2026 Digitale Gesellschaft Juristische Stellung­nahme an den Dienst CEA: Unser Anwalt filetiert die «Scheuklappen-­Suche» vom 17. Dezember. Er fordert unmissverständlich, dass bei der Auskunft zwingend auch der Name der Organisation gesucht werden muss und Sicherheits­interessen keine Ausrede mehr sein dürfen.
31. Juli 2026 Dienst CEA Verfügung: Auskunft verweigert, aber Daten gelöscht Der Dienst CEA erlässt eine formelle Verfügung. Das Auskunfts­gesuch wird komplett abgewiesen, ABER der Antrag auf Löschung wird gutgeheissen. Besonders bemerkenswert: Die Behörde gibt offiziell zu, dass die Suche nach unseren Daten zu «Treffern» geführt hat! Die Auskunft wird uns aber verweigert – unter anderem mit der absurden Begründung, man müsse die beteiligten Telecom-­Provider vor «reisserischen Schlagzeilen» schützen. Immerhin: Der CEA hat nach unserem Druck nun auch nach unserem Vereinsnamen gesucht und die gefundenen Daten gelöscht.

«Retro­suche» ist illegal

Weil Behörden um jeden Preis verhindern wollen, uns Einblick in die Praxis der «Retro­suche» zu gewähren, haben wir am 1. Juni 2026 über unseren Anwalt eine detaillierte Stellung­nahme beim Dienst CEA eingereicht.

Unsere zentralen Argumente:

  • Keine Legitimation möglich: Die Praxis der «Retro­suche» operiert aktuell völlig ohne gesetzliche Grundlage. Eine anlasslose Massen­überwachung ist unverhältnismässig. Auch eine explizite Gesetzesgrundlage würde zwingend mit der Bundes­verfassung (BV) und der Europäischen Menschen­rechts­konvention (EMRK) kollidieren. Ein derart massiver Grundrechts­eingriff in unsere Grundrechte kann schlichtweg nicht durch ein Gesetz gerechtfertigt werden.
  • Massiver Grundrechts­eingriff: Diese Überwachung verletzt unser Recht auf Privat­sphäre, das Fernmelde­geheimnis und die Meinungs- sowie Versammlungs­freiheit.
  • Der «Chilling Effect»: Wer befürchten muss, flächendeckend und anlasslos überwacht zu werden, passt sein Verhalten an. Das gefährdet die Arbeit von zivil­gesellschaftlichen Organisationen wie uns und den Austausch mit unseren Mitgliedern. Besonders gravierend ist der Eingriff für Berufsgruppen mit strenger Schweigepflicht: Weder der Schutz journalistischer Quellen noch die zwingend vertrauliche Kommunikation zwischen Anwält:innen und ihren Mandant:innen können unter diesen Umständen gewährleistet werden.
  • Grundrechte gelten auch für Vereine: Die Behörden verstecken sich gerne dahinter, dass das revidierte Daten­schutz­gesetz (DSG) für juristische Personen nicht mehr gelte. Dabei ergibt sich das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung direkt aus der Bundes­verfassung (Art. 13 BV) und der Europäischen Menschen­rechts­konvention (Art. 8 EMRK).

Transparenz und Kontrolle zwingend

Immer wieder mauern die Behörden mit dem Verweis auf angebliche Sicherheits- und Geheimhaltungs­interessen. Doch werfen wir einen Blick auf die Realität der Kabel­aufklärung: Der Dienst für Cyber- und elek­tro­magnetische Aktionen (CEA) fischt täglich Unmengen an Daten aus dem Internet­verkehr (Heuhaufen), sucht darin nach dem vermeintlichen Vorkommen von Suchstichworten (Nadel) – und speichert dann den Heuhaufen. Betroffen von dieser anlasslosen Daten­sammlung sind einmal mehr wir alle.

Vor diesem Hintergrund ist es zynisch, ausgerechnet bei einem Auskunfts­begehren – also wenn Betroffene wissen wollen, ob ihre Daten gespeichert wurden – die Karte «Geheimhaltung» zu spielen. Wenn der Staat anlasslos und flächendeckend Daten (auch) der Zivil­gesellschaft sammelt, muss das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz und Kontrolle zwingend höher gewichtet werden als der abstrakte Wunsch der Behörden, ihre eigene (möglicherweise illegale) Praxis im Verborgenen zu halten.

In unserer Eingabe vom 1. Juni 2026 machen wir deshalb unmissverständlich klar: Es können schlichtweg keine öffentlichen Interessen in Anspruch genommen werden, um eine rechts- und grundrechts­widrige Bearbeitung von Daten zu rechtfertigen. Wer fundamentale Freiheits­rechte verletzt, kann sich nicht hinter der «nationalen Sicherheit» verstecken, um genau diese Verletzung zu vertuschen.

Vom Zuständig­keits-Ping-Pong zum Suchbegriff-Paradoxon

Das behördliche Versteckspiel fing schon bei der Zuständigkeit an: Weder der Dienst CEA noch der Nachrichten­dienst des Bundes (NDB) wollte für unsere Daten­bearbeitung zuständig sein. Statt das Auskunfts­gesuch jedoch – wie es das Gesetz bei unzuständigen Behörden von Amtes wegen vorschreibt – einfach an die richtige Stelle weiterzuleiten, begann das grosse Abwimmeln.

Den absoluten Höhepunkt des juristischen Ping-Pongs lieferte uns der Dienst CEA Ende 2024. Die Behörde argumentierte allen Ernstes, sie dürfe in ihren erfassten Datenmengen gar nicht erst nach dem Begriff «Digitale Gesellschaft» suchen, um uns Auskunft zu geben. Der vorgeschobene Grund? Gemäss Nachrichten­dienst­gesetz (Art. 39 Abs. 3 NDG) sei es unzulässig, Schweizer natürliche oder juristische Personen als Suchbegriffe (Selektoren) für die nachrichten­dienstliche Überwachung einzusetzen.

Um die Argumentation der Behörden auszuhebeln, dass das Daten­schutz­gesetz angeblich nur noch natürliche Personen schütze, haben wir den gleichen juristischen Weg parallel mit unserem Co-Geschäfts­leiter Erik Schönenberger bestritten. Doch auch bei seinen persönlichen Auskunfts­gesuchen blockierte der Dienst CEA zunächst mit exakt derselben fadenscheinigen Begründung: Man dürfe keine Suchbegriffe verwenden, die Angaben zu seiner Person enthalten.

Man muss sich die Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Der Geheim­dienst fängt massenhaft (auch inländische) Daten ab, weigert sich dann aber, einem legitimen Auskunfts­begehren nachzukommen, weil er behauptet, die Suche nach unseren eigenen Daten wäre eine unzulässige Schnüffelei!

Wie wir in unserem vierten Nachhaken (vom 2. August 2025) sowie in der aktuellen Eingabe vom 1. Juni 2026 schlüssig aufzeigen: Die Verwendung von Suchbegriffen zur Beantwortung eines formellen Auskunfts­gesuchs ist keine nachrichten­dienstliche Suchaktion. Im Gegenteil: Sie ist die zwingende Voraussetzung, um unser grundrechtlich verankertes Recht auf Auskunft überhaupt gewährleisten zu können. Wer Daten hortet, muss auch in der Lage sein, sie auf rechtmässige Anfrage hin zu finden und Auskunft darüber zu geben.

Der offizielle Beweis

Das hartnäckige Nachhaken unsererseits hat die Behörde nun aber zu einem ersten Einknicken gezwungen: In seiner Verfügung vom 31. Juli 2026 sah sich der Dienst CEA nach unserer klaren Stellung­nahme gezwungen, nun endlich nicht nur nach unserer E-Mail-Adresse, sondern auch nach dem Namen unseres Vereins («Digitale Gesellschaft») in seinen Datenspeichern zu suchen. Und siehe da: Die Behörde musste zugeben, dass diese Suche zu «Treffern» geführt hat.

Aufschlussreicherweise führte das parallel geführte Verfahren für unseren Co-Geschäfts­leiter Erik Schönenberger zu einem identischen Resultat: Auch bei ihm als natürlicher Person gab es in der Kabel­aufklärung «Treffer». Dies ist der handfeste Beweis für einen Skandal, den wir schon lange vermutet haben: Die Kabel­aufklärung wurde der Stimm­bevölkerung als reine Auslands­aufklärung verkauft. Dass nun die persönlichen Daten eines unbescholtenen, in der Schweiz lebenden Bürgers in den Systemen des Geheim­dienstes auftauchen, entlarvt das Versprechen des Bundesrates von 2016 endgültig als Täuschung. Es beweist, dass faktisch eine anlasslose Massen­überwachung der eigenen Bevölkerung stattfindet.

Damit ist die Katze endgültig aus dem Sack: Die Kabel­aufklärung erfasst effektiv und anlasslos Daten der Digitalen Gesellschaft – und das, obwohl uns der NDB erst im März 2024 schriftlich bestätigt hat, dass wir nie das Ziel seiner Aktivitäten waren.

Doch statt uns endlich die rechtmässige Auskunft über die Resultate und den Kontext dieser Überwachung zu erteilen, blockiert der Dienst CEA weiter. Nachdem das absurde «Suchbegriff-Paradoxon» nicht mehr zu halten war, saugt sich der Geheim­dienst kurzerhand die nächste Ausrede aus den Fingern: Man verweigere die Auskunft nun zum Schutz der Telekommunikations-­Provider.

«XYZ überwacht seine Kunden für den Geheim­dienst»

Um zu verstehen, wie die Provider überhaupt in diese Sache verwickelt sind und warum die Behörden deshalb so mauern, muss man die technische Funktions­weise der Kabel­aufklärung kennen:

Der Geheim­dienst zapft die Netze nicht selbst an, sondern ist auf die Infrastruktur der Schweizer Internet­provider wie Swisscom, Sunrise oder Salt angewiesen. Anders als bei der klassischen Vorrats­daten­speicherung sammeln die Provider die Daten nicht selbst. Sie werden vom Nachrichten­dienst vielmehr gezwungen, Teile ihrer Signale auszukoppeln und den betroffenen Daten­verkehr in ihren Netzwerken in Echtzeit für den Geheim­dienst zu spiegeln. Zudem fordert der Geheim­dienst Platz, Strom und Server­schränke in den Rechen­zentren der Provider, um dort seine eigenen Erfassungs­systeme aufzustellen. Diese nehmen den gespiegelten Datenstrom entgegen und leiten ihn zur Speicherung nach Zimmerwald weiter.

Standen die Provider diesen Plänen anfangs sehr kritisch gegenüber, liessen sie sich dann aber durch die Zusicherung des Bundes, die Kosten voll­umfänglich zu übernehmen, ins Boot holen. Würden die Behörden unserem Auskunfts­gesuch nun voll­umfänglich nachkommen und aufzeigen, wo und wie unsere Daten erfasst wurden, käme unweigerlich ans Licht, welche Provider konkret als Handlanger des Geheim­dienstes fungieren.

Und genau deshalb ist die Begründung der Behörden für die Auskunfts­verweigerung schlichtweg haarsträubend: Der Dienst CEA argumentiert allen Ernstes, man müsse die Provider vor Wettbewerbs­nachteilen schützen. Man fürchte sich vor «reisserischen Schlagzeilen wie ‹XYZ überwacht seine Kunden für den Geheim­dienst›». Dabei entlarvt diese Ausrede die wahre Situation: Ein Wettbewerbsnachteil auf dem Markt entsteht schliesslich nur dann, wenn die Kundschaft zu anderen Providern wechseln kann, die vom Geheim­dienst (noch) verschont geblieben sind oder sich vor Gericht gegen die Anordnungen wehren. Wären ausnahmslos alle Anbieter gleichermassen angezapft, gäbe es gar keinen Wettbewerbsnachteil.

Wir fassen zusammen: Der Staat zwingt private Internet­provider zur Massen­überwachung, bezahlt sie dafür und macht sich anschliessend zu deren Reputations-­Schild – alles nur, um zu verhindern, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, wer genau an der Verletzung ihrer Grundrechte mitwirkt.

Hartnäckig­keit wirkt: Ein erster handfester Teilerfolg

Trotz dieser vorgeschobenen Ausreden zur Auskunfts­verweigerung zeigt die Verfügung vom 31. Juli 2026 aber auch: Unser juristischer Druck funktioniert. Denn Ziffer 2 der Verfügung heisst unseren Antrag auf Löschung voll­umfänglich gut! Der Dienst CEA musste alle in seinen Systemen gefundenen und unrechtmässig gehorteten Daten der Digitalen Gesellschaft löschen.

Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Massen­überwachung. Er beweist, dass es sich lohnt, den Behörden auf die Finger zu schauen und sich nicht mit Ausreden abspeisen zu lassen. Ohne unseren langen Atem lägen unsere Daten noch heute auf den Servern in Zimmerwald.

Doch wir geben uns mit diesem Teilerfolg nicht zufrieden. Die Löschung der Daten repariert die bereits geschehene Grundrechts­verletzung nicht – und sie verhindert nicht, dass die Kabel­aufklärung ab morgen wieder neue Daten von uns (allen) erfasst. Der Kampf um Transparenz und gegen Massen­überwachung geht also weiter.

Warum wir ein Fundament unserer Demokratie verteidigen

Wir ziehen diese juristische Auseinander­setzung nicht aus Selbstzweck durch. Es ging uns hier nie nur um die Daten unseres Vereins. Indem wir hartnäckig dranbleiben und unsere Rechte einfordern, stemmen wir uns gegen einen gefährlichen Präzedenzfall: Die staatliche Massen­überwachung darf sich nicht der zivil­gesellschaftlichen Kontrolle entziehen, die für unsere Demokratie unverzichtbar ist.

Das absurde behördliche Ping-Pong der letzten Jahre zeigt überdeutlich: Die Geheim­dienste haben eine Überwachungs­maschinerie aufgebaut, bei der sie offenbar selbst nicht mehr wissen, wer eigentlich die Ver­antwortung trägt – oder sie nutzen diese organisierte Verantwortungs­losigkeit ganz gezielt als Taktik, um Betroffene abzuwimmeln. Wenn staatliche Stellen beim Umgang mit ihren eigenen Daten­sammlungen derart orientierungslos agieren, ist eine lückenlose Kontrolle durch staatliche Aufsichts­behörden reine Illusion. Deshalb braucht es zwingend ein zivil­gesellschaftliches Gegengewicht: Nur die Betroffenen selbst können ihr Recht auf informationelle Selbst­bestimmung und Transparenz wahrnehmen, Fehler erkennen oder aus dem Kontext gerissene Informationen richtigstellen.

Und noch gravierender: Mit unserem Verfahren zeigen wir auf, wie wehrlos die Zivil­gesellschaft aktuell gemacht wird. Ohne eine detaillierte Auskunft darüber, was überhaupt gespeichert wurde, fehlt den Betroffenen jegliche juristische Handhabe, um eine Korrektur oder Löschung zu verlangen. Diese Unterminierung der Rechts­staatlichkeit öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.

Die Behörden hoffen offenbar, dass wir irgendwann müde werden. Sie irren sich. Wir werden den vorgeschobenen Schutz der Telecom-­Provider auf Kosten der Transparenz nicht akzeptieren. Da der Dienst CEA nun eine anfechtbare Verfügung erlassen hat, gehen wir den nächsten juristischen Schritt: eine Beschwerde vor dem Bundes­verwaltungs­gericht.

Unterstütze unseren Kampf gegen die Massen­überwachung!

Ein juristischer Marathon gegen Geheim­dienste kostet nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit und Geld. Damit wir diese neue Beschwerde finanzieren und das Verfahren bis zur letzten Instanz durchziehen können, brauchen wir dich. Werde jetzt Mitglied der Digitalen Gesellschaft oder unterstütze uns mit einer Spende. Gemeinsam schieben wir staatlicher Willkür einen Riegel vor und verteidigen unsere Grundrechte.

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