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Blinde Ständeratskommission kann keine Verletzungen der Netzneutralität feststellen

Im letzten Sommer wurde die Motion zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität von Nationalrat Balthasar Glättli im Nationalat noch deutlich angenommen. Bereits da zeichnete sich jedoch ab, dass sie es im Ständerat deutlich schwerer haben dürfte. Nun hat in dieser Woche die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) das Anliegen behandelt – und mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt:

Weiter beantragt die KVF-S ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion Nationalrat (Glättli). Fernmeldegesetz. Gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität (12.4212) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit macht geltend, dass es in der Schweiz keine Verletzungen der Netzneutralität gibt und dass die bisherige Entwicklung des Internet ohne regulatorische Eingriffe stattgefunden hat. Deshalb genügen in ihren Augen die vom Bundesrat mit der Revision des Fernmeldegesetzes geplanten Massnahmen zur Stärkung der Markttransparenz. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass die Beeinflussung des Datentransfers durch die Zugangsprovider die Informations- und Meinungsfreiheit bedroht.

Die Kommission folgt damit dem Bundesrat, der eine transparente Diskriminierung will. Damit würde den Fernmeldedienstanbieterinnen in der Produktgestaltung freie Hand gelassen. Nur wenig Recherche hätte es benötigt, um bei Sunrise, Orange, Swisscom und Cablecom Verletzungen der Netzeutralität festzustellen – ausser man folgt halt blind der Swisscom-Lobby.