Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.

Donnerstag, 20. Januar 2022 – Hybrid (Online, Bitwäscherei)

Netzpolitischer Stammtisch zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Netzpolitischer Stammtisch zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Jeden dritten Donnerstag im Monat treffen wir uns zu einer gemütlichen Runde. Am Donnerstag, 20. Januar 2022 sprechen wir über die Beschwerde gegen die Kabelaufklärung. Zu Gast ist Viktor Györffy, Anwalt der Digitalen Gesellschaft.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.

Massenüberwachung vor dem Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft fordert umfangreiche Untersuchung zur Kabelaufklärung

Das Bundesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung gutgeheissen. Nun muss das Bundes­verwaltungsgericht prüfen, ob diese Form der Massenüberwachung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist. Wir haben Beiweisanträge gestellt. So sind Expert:innen, wie Constanze Kurz und Edward Snowden, aber auch die Aufsichtsbehörden und die durchführenden Stellen zu befragen.

Update Januar 2021

Newsletter zu Kabelaufklärung, Machine-Learning, E-ID, Winterkongress, Stammtisch

Newsletter zu Kabelaufklärung, Machine-Learning, E-ID, Winterkongress, Stammtisch

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Januarausgabe sind: Bundesgericht heisst Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vollumfänglich gut, Machine-Learning-Leitlinien des Bundes schweigen sich zu wichtigen Punkten aus, Volksabstimmung E-ID, Winterkongress vom 26./27.2.2021: Programm und Tickets, Stammtisch vom 28. Januar 2021

Eingabe an das Bundesgericht zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungs­gericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «recht­mässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.