Stellungnahme zur Teilrevision des Zuger Polizeigesetzes

Biometrische Erkennungssysteme verbieten statt Massenüberwachung schaffen

Biometrische Erkennungssysteme verbieten statt Massenüberwachung schaffen

Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zur Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Zug eingereicht. Nicht zum ersten Mal haben wir dabei unsere Ablehnung gegenüber der Schaffung von Bestimmungen über die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung und den elektronischen Datenaustausch zum Ausdruck gebracht. Das sind Themen, die in jüngster Vergangenheit auch das Bundesgericht als grundrechtswidrig eingestuft hat. Darüber hinaus gibt es weitere Bestimmungen, die nicht mit unseren Kernanliegen vereinbar sind und entsprechend korrigiert werden müssen.

Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV)

«Ein Sieg auf Zeit»

«Ein Sieg auf Zeit»

Eine grüne Politikerin in ungewohnter Koalition mit Autofahrenden – wie kommt es dazu? Und was hat das mit der Digitalen Gesellschaft zu tun?

Polizeigesetz Kanton Luzern

Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch

Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch

Das Bundesgericht hat heute die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AVF) sowie die Regelungen zur Teilnahme am interkantonalen Datenaustausch und zum Betrieb einer gemeinsamer Abfrageplattformen (POLAP) kassiert. Das Urteil wurde bereits Mitte Oktober gefällt und heute veröffentlicht. Es ist ein wichtiger Entscheid für Luzern und darüber hinaus, da auch in anderen Kantonen ähnliche Befugnisse geschaffen werden soll.